dB Drag Racing Wettbewerb
dB Drag Racing ist ein Auto-Sound-Wettbewerb, bei dem ein Teilnehmer gegen einen anderen Teilnehmer im Wettkampf antritt, um zu sehen, wer die lautere Auto-Hifi-Anlage hat.
Die dB Drag Racing Vereinigung (dBDRA) legt großen Wert darauf, dass die Regeln für diesen Wettbewerb dB Drag Racing umfassend und
unmissverständlich wie nur möglich sind. Sollten doch Teilnehmerfahrzeuge außerhalb dieser Regeln gebaut sein, so wird der Head Judgedarüber im Interesse des dB Drag Racing entscheiden, wie und ob der Teilnehmer starten darf. Es ist dem Teilnehmer seine Pflicht, diese Regeln zu verstehen und sich an die Entscheidungen zu halten, die vom Head Judge getroffen werden.
dB Drag Racing Gebote
· Der Teilnehmer darf niemals seine Auto-Hifi-Anlage in einer Weise in Betrieb nehmen, dass das Umfeld gestört wird.
· Der Teilnehmer darf niemals seine Auto-Hifi-Anlage in einer Weise in Betrieb nehmen, dass er sich selbst oder seine
Insassen verletzen könnte.
· Der Teilnehmer darf niemals seine Auto-Hifi-Anlage in einer Weise in Betrieb nehmen, dass er gegen das Gesetz verstößt.
· Der Teilnehmer gibt sein Bestes um den Sport des dB Drag Racing in positiver Art und Weise zu repräsentieren.
· Der Teilnehmer wird sich während einer Veranstaltung stets professionell Verhalten.
· Der Teilnehmer gibt sein Bestes um die Firmen und Einzelhändler die diesen Sport fördern zu unterstützen.
· Der Teilnehmer wird sich immer an die dB Drag Racing Regeln halten und wird sein Bestes geben um dafür zu sorgen, dass
sich andere Teilnehmer während des Wettbewerbes an die Regeln halten.
Sicherheits Richtlinien
Die Sicherheit der Teilnehmer, Judges und Zuschauer bei einer dB Drag Racing Veranstaltung ist von größter Bedeutung. Der Bediener des
Teilnehmerfahrzeuges hat große Pflicht, für sich selbst und sein Umfeld, die Sicherheit zu gewährleisten. Der Teilnehmer sollte schon im Vorfeld einer dB Drag Racing Veranstaltung die folgenden Aufgaben verstehen.
· Der Teilnehmer muss dafür Sorge tragen, dass er weder sich selbst oder einer anderen Person in seinem Umfeld Schaden
zugefügt.
· Auto-Hifi-Anlagen sind in der Lage extrem Laute Töne/Geräusche zu produzieren. Der Teilnehmer darf niemals seine Anlage
so betreiben, dass er weder sich selbst noch andere Personen diesen extrem lauten Tönen/Geräuschen aussetzt. Außerdem kann
das laute Hören dieser Auto-Hifi-Anlagen während der Fahrt verhindern, dass der Fahrer z.B. Rettungsfahrzeuge o.ä. hört. Der
Teilnehmer sollte stets seine Auto-Hifi-Anlage so betreiben, dass zu keiner Zeit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet ist.
· Showeinbauten der Auto-Hifi-Anlagen können die Sicherheit des Fahrzeuges beeinflussen. Auch wenn die Auto-Hifi-Anlage
von einer anderen Person eingebaut wurde, liegt die Pflicht letztendlich beim Teilnehmer sich zu vergewissern, dass der Einbau
sicher ist. Besondere Achtung gilt bei elektrischen Verkabelungen. Alle Stromkabel sollten ausreichend abgesichert sein und an
der Batterie zusammenlaufen, um die Gefahr eines Brandes zu minimieren. Sound Komponenten wie Lautsprecher, Verstärker,
Anlagen, etc. sollten so am Wagen festgemacht werden, dass Verletzungen oder Schäden im Falle eines Unfalls verhindert
werden. Fahrzeuge, die strukturell modifiziert wurden, um die Anlage unterzubringen, oder Fahrzeuge, die die maximalen Grenzen
des Gesamtgewichts, wie im Fahrzeugschein eingetragen, überschreiten sollten niemals auf öffentlichen Straßen gefahren
werden.
Die dB Drag Racing Vereinigung und ihre Tochtergesellschaften sind nicht befähigt, die Sicherheit und/oder Legalität eines gegebenen
Teilnehmerfahrzeugs zu ermitteln/ festzustellen. Als solcher kann die dB Drag Racing Vereinigung und ihre Tochtergesellschaften nicht
für Unfälle, Zerstörungen oder Verletzungen, die sich bei einer dB Drag Racing Veranstaltung ereignen, verantwortlich gemacht werden.
Bei Teilnahme an einem dB Drag Racing Wettbewerb stimmt der Teilnehmer zu, die volle Verantwortung für seine oder ihre
Handlungen, während der Teilnahme an einem dB Drag Racing Wettbewerb, zu übernehmen. Die dBDRA ermutigt die Teilnehmer
dringend dazu, ihre Fahrzeuge und Anlagen in einer Art und Weise in Betrieb zu nehmen, dass es im Einklang mit den Gesetzten
geschieht. Deutliche Missachtung der Sicherheit wird die Disqualifikation zur Folge haben und späteren Ausschluss aus der
Veranstaltung.
Abschnitt 1 - Basis Regeln
1.1 Während des Wettbewerbes kann der Teilnehmer seine Musikquelle selbst wählen.
· Diese Quelle schließt MC, CD, DVD, Video, VCP, MP3, Radio und andere Wiedergabegeräte ein, die ausdrücklich für 12V Einsätze entwickelt
worden sind.
· Das Tonsignal kann aus Musik, Testtönen oder jedem anderen aufgenommenen Geräusch bestehen.
· Dieses Tonsignal kann von kommerziellen Musikquellen oder von selbst aufgenommenen Musikquellen stammen.
· Frequenzdoppler, Tongeneratoren, und/oder ähnliche Geräte sind verboten.
· Auf allen dB Drag Racing Multi-Point Veranstaltungen muss die „dB Jams Volume 7“ CD benutzt werden.
· Der Teilnehmer kann seine Anlage selbst wählen.
· Bei einer Multi-Point Veranstaltung begrenzt sich die Messung auf 20-80Hz. Wird ein Wert außerhalb dieses Messbereichs abgegeben, so ist
diese Messung ungültig. Außer bei den Eliminationsrunden kann der Teilnehmer erneut starten. Tritt dieser Verstoß innerhalb der Eliminationsrunden
auf, liegt es am Head Judge, ob der Start wiederholt wird.
1.2
· Einstellarbeiten an der Anlage sind während der Messung erlaubt, solange keine andere Regel verletzt wird.
· Die Frequenzen müssen durch Lautsprecher reproduziert und übertragen werden.
· Luftkompressoren, Explosionsvorrichtungen, Gase und ähnliches sind ausdrücklich verboten.
1.3
Ein Wettbewerbsfahrzeug kann am Wettbewerb teilnehmen, wenn es die folgenden Punkte erfüllt:
· Teilnehmer starten in der Super Street oder Extreme Klasse. Teilnehmer die in der Street oder Street Max Klasse starten, dürfen in der Lane den Motor nicht
laufen lassen. Siehe dazu auch noch Punkt 2 Teilnehmer Klassifizierung.
· Das Fahrzeug und die Anlage dürfen nicht den Juror, Teilnehmer, oder den Zuschauer gefährden.
· Die Handbremse des Teilnehmerfahrzeuges muss während der Messung angezogen sein.
· Die Räder müssen gesichert werden.
· Die Motorhaube des Teilnehmerfahrzeuges muss während der Messung geschlossen sein.
· Die Motorhöchstdrehzahl während der Messung beträgt max. 2.000 U/min.
· Wenn ein Teilnehmer die Fahrzeugtüren in der Messlane verschraubt, verklammert oder verspannt, muss ein zusätzlicher „Not - Aus – Schalter“ ( Motor )
außerhalb des Fahrzeuges einfach zu erreichen sein, sofern der Teilnehmer mit laufendem Motor in der Lane steht.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers die oben aufgelisteten Bedingungen zu befolgen. Teilnehmer, die diese aufgelisteten Bedingungen nicht befolgen, werden von der
Veranstaltung disqualifiziert.
1.4
Der Teilnehmer muss sich während der Messzeit außerhalb des Wettbewerbsfahrzeuges begeben und alle Fenster, Türen und sonstigen Öffnungen des
Fahrzeuges schließen.
Der Teilnehmer kann während der Messung im Fahrzeug bleiben, vorausgesetzt:
· er trägt während der gesamten Messzeit einen ausreichenden Gehörschutz, zieht der Teilnehmer den Gehörschutz während der Messzeit ab,
kann er vom Head Judge disqualifiziert werden.
· Der Schalldruck darf 140,0 dB nicht überschreiten. Überschreitet der gemessene Wert 140,0 dB, wird das System 140,0 dB speichern. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen dass temporäre oder bleibende Gehörschäden auftreten können, sofern der Teilnehmer im Fahrzeug sitzen bleibt.
1.5 Nachdem der Head Judge die Messung startet, hat der Teilnehmer 30 Sekunden Zeit, seinen SPL- Wert abzugeben. Das Messsystem speichert
für jeden Teilnehmer den höchsten Wert.
· Der Veranstalter kann für einen Single-Point Event das Enduroformat starten. Dabei wird dann der Durchschnittswert innerhalb der 30
Sekunden gemessen.
1.6 Das Fahrzeug darf der Teilnehmer während der Messzeit nicht öffnen. Wird das Fahrzeug während der Messzeit geöffnet, so ist dieser Lauf
ungültig und der Teilnehmer kann während den Qualifikationsrunden nach Absprache mit dem Head Judge den Start wiederholen, während den
Eliminationsrunden wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Abschnitt 2 - Teilnehmer Klassifizierung:
Der Teilnehmer wird anhand der Art der Komponenten des Soundsystems und nach Fahrzeugumbauten klassifiziert. Für spezielle
Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugumbauten in jeder Klasse, siehe Punkt 3-5 später in diesem Regelwerk.
2.1 Die dBDRA versteht Lautsprecher mit einem maximalen Durchmesser von 20cm oder größer als Woofer.
2.2 Ein Lautsprecher ab angegebenen 20 cm Durchmesser zählt als Woofer, egal wo er im Fahrzeug montiert ist oder ob er betriebsbereit ist
oder nicht.
Zusätzlich gilt: Jeder Woofer (auch wenn unsichtbar), ob in Isobaric, Bandpass oder ähnlichen Gehäusen wird gezählt. Passive
Membranen, Bassreflexrohre oder andere Öffnungen zählen nicht als Woofer.
Falls der Durchmesser des größten Lautsprechers im Soundsystem des Teilnehmers kleiner ist als 20 cm, werden alle weiteren
Lautsprecher, die zur Bass-Erzeugung verwendet werden, wie Woofer behandelt.
2.3 „Scheinwoofer“ sind streng verboten. Wenn ein Teilnehmer „Scheinwoofer“ installiert hat und dadurch eine falsche Klassifizierung
herbeiführt, kann der Head Judge entscheiden, ob der Teilnehmer neu klassifiziert wird oder disqualifiziert wird.
Zum Beispiel: Ein Teilnehmer der normalerweise in der SS 1-2 starten würde, und durch zu laute Konkurrenz der Meinung ist keine
Chance in der SS 1-2 auf einen Sieg hat, sich weitere Woofer eines anderen Teilnehmers leiht um sich in einer höheren Klasse
einstufen zu lassen. Dadurch hat die Anlage mehr Woofer als die eigentliche Anlage. Solche Aktivitäten sind strengstens verboten.
(Rücksitz legen)
2.4 Der Teilnehmer kann nur in einer Klasse während eines Wettbewerbes starten.
Zusätzliche Richtlinien: Ein Teilnehmer darf keine Fahrzeugflotte (2 oder mehr) zu Veranstaltungen senden um Punkte für das
Finale für eine Mitgliedsnummer zu sammeln.
Teilnehmer müssen ihr Fahrzeug persönlich begleiten. Ein Teilnehmer kann nicht sein Fahrzeug durch einen Bekannten am
Wettbewerb teilnehmen lassen, während er selber zu Hause bleibt.
2.5 Die Standartklassen für dB Drag Racing sind wie folgt.
Street Klasse:
Street A Klasse – Es darf maximal eine Endstufe verwendet werden. Es dürfen maximal zwei elektrische Leitungen (ein Lautsprecherkabel
mit zwei Adern - Plus und Minus) verwendet werden, um die Endstufen mit dem(den) Woofer(n) zu verbinden
· Ein 30 cm Woofer (12“)
· ODER zwei 25cm Woofer (10“)
· ODER drei 20cm Woofer (8“)
Street B Klasse – Es dürfen maximal zwei Endstufen verwendet werden. Es dürfen maximal vier elektrische Leitungen (zwei
Lautsprecherkabel mit je zwei Adern - Plus und Minus) verwendet werden, um die Endstufe(n) mit dem(den) Woofer(n) zu verbinden
· Ein 38 cm Woofer (15“)
· ODER zwei 30cm Woofer (12“)
· ODER drei 25cm Woofer (10“)
· ODER vier 20 cm Woofer (8“)
Street C Klasse – Es dürfen maximal vier Endstufen verwendet werden. Es dürfen maximal acht elektrische Leitungen (vier
Lautsprecherkabel mit je zwei Adern - Plus und Minus) verwendet werden, um die Endstufe(n) mit dem(den) Woofer(n) zu verbinden
· Ein 46 cm Woofer (18“)
· ODER zwei 38 cm Woofer (15“)
· ODER vier 30cm Woofer (12“)
· ODER sechs 25cm Woofer (10“)
· ODER acht 20 cm Woofer (8“)
Weitere Richtlinien für die Street Klasse:
· Endstufen die nicht verwendet werden um Subwoofer zu betreiben werden nicht gezählt.
· Endstufen die in einer Art und Weise konstruiert wurden um die Einschränkungen der maximal erlaubten Endstufenanzahl in
den einzelnen Klassen zu umgehen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, oder als mehrere Endstufen gezählt
werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema unter:
http://www.termpro.de
· Subwoofer dürfen nicht mehr als 2 Schwingspulen pro Woofer besitzen
· Lieferwagen und kommerziell verwendete Fahrzeuge sind von der Street Klasse ausgeschlossen.
Street Max Klasse:
Street Max 1-2 Klasse – 1-2 Woofer. Es dürfen maximal zwei Endstufen verwendet werden. Es dürfen maximal vier elektrische Leitungen
(zwei Lautsprecherkabel mit je zwei Adern - Plus und Minus) verwendet werden, um die Endstufen mit dem(den) Woofer(n) zu verbinden
Street Max 3-4 Klasse – 3-4 Woofer. Es dürfen maximal vier Endstufen verwendet werden. Es dürfen maximal acht elektrische Leitungen
(vier Lautsprecherkabel mit je zwei Adern - Plus und Minus) verwendet werden, um die Endstufe(n) mit dem(den) Woofer(n) zu verbinden
Weitere Richtlinien für die Street Max Klasse:
· Endstufen die nicht verwendet werden um Subwoofer zu betreiben werden nicht gezählt.
· Endstufen die in einer Art und Weise konstruiert wurden um die Einschränkungen der maximal erlaubten Endstufen in den
einzelnen Klassen zu umgehen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, oder als mehrere Endstufen gezählt werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema unter:
http://www.termpro.de
· Subwoofer dürfen nicht mehr als 2 Schwingspulen pro Woofer besitzen
Super Street Klasse:
· Super Street 1-2 NW Klasse: 1-2 Woofer ohne Schallwand
· Super Street 1-2 Klasse: 1-2 Woofer
· Super Street 3-4 Klasse: 3-4 Woofer
· Super Street 5+ Klasse: 5 oder mehr Woofer
Extreme Klasse:
· Extreme 1 Klasse: 1 Woofer
· Extreme 2 Klasse: 2 Woofer
· Extreme 3-4 Klasse: 3-4 Woofer
· Extreme 5+ Klasse: 5+ Woofer
Monster Klasse
· Monster Klasse
Wichtig: Diese Klassen gelten auf allen offiziellen dB Drag Racing Multi-Point Veranstaltungen. Für die Eliminationsrunden sollten immer 8
Teilnehmer in jeder Klasse am Start stehen. Die Klassen können nach Einschätzung des Head Judges kombiniert und zusammengelegt
werden, wenn die Anzahl der Anmeldungen keine Einzelklassen rechtfertigt.
Abschnitt 3 - Fahrgastzelle
3-1 Die Fahrgastzelle und der Hör/Messraum müssen ein und dasselbe sein. Ziel: Messungen sollten in der Fahrgastzelle durchgeführt
werden.
3-2 Keine Trennwand oder andere Barrieren dürfen den Fahrgastraum teilen.
3-3 Die Frontscheibe und die Vordertüren müssen eine unbehinderte Begrenzung der Fahrgastzelle sein. Ziel: Die Hörumgebung sollte dem einen typischen
Auto ähneln, in der die Türen und die Frontscheibe als „Wände“ der Hörumgebung dienen.
3-4 Die Größe (das Volumen) des Fahrgastraums darf sich währen der Veranstaltung nicht verändern. (z.B. Das Woofergehäuse darf sich
nicht nach vorne bewegen lassen, Airbags dürfen nicht ausgelöst werden, etc.)
3-5 Der Luftdruck im Innenraum des Fahrzeugs darf nicht mit Hilfe von Gasen oder Flüssigkeiten erhöht bzw. gesenkt werden. Außerdem
darf die Luft im Innenraum des Fahrzeugs nicht durch ein Gas oder eine Flüssigkeit ersetzt werden.
3-6 Nichts darf die Aufstellung des Messsensors und die Benutzung des Gestells für den Messsensor beeinträchtigen.
3-7 Alle reflektierenden Flächen mit Ausnahme von Frontscheibe und Armaturenbrett müssen mindestens 30,5 cm vom Messsensor entfernt
sein. Ziel: Reflektierende Flächen dürfen die Messung nicht beeinflussen.
3-7 Das Ausmaß der erlaubten Modifikationen der Fahrgastzelle wird durch die Klasse festgelegt, in der der Wettbewerber startet (Mehr dazu
unter der Rubrik 2 - „Wettbewerber Klassifizierung“ weiter vorne in diesem Regelwerk).
Zusätzliche Richtlinien:
· Das Wort Modifikation beschreibt Veränderungen, die am Fahrzeug vorgenommen wurden, um die Anlage unterzubringen
oder den Messwert zu verbessern.
Beispiele von Modifikationen der Fahrgastzelle:
· Die Original Frontscheibe ersetzen
· Das Original Armaturenbrett ersetzen
· Die Original Sitze ersetzen
· Die Türverkleidungen verstärken
· Fahrzeugbodenerhöhungen und Himmelabsenkungen
· Entfernung oder Ersetzen der Original Mittelkonsole
Eine spezielle Anmerkung zum äquivalenten Ersatz
· Es gibt mehrere Bereiche im Regelwerk, wo der Ausdruck „äquivalenter Ersatz“ benutzt wird.
· Ein Austauschteil kann als äquivalenter Ersatz angesehen werden, wenn er sowohl in der Form als auch in der Funktion dem
Originalteil sehr ähnelt. Dies beinhaltet auch die Steifigkeit, Optik und Größe.
· Wenn also ein Wettbewerber beispielsweise die Türverkleidungen seines Fahrzeuges ersetzt, darf der Ersatz dafür ein 3,2
mm dickes, mit Bezugsmaterial bezogenes GfK-Teil sein, sofern die Steifigkeit, Optik und Größe dem Originalteil ähnelt.
Andererseits wäre eine Türverkleidung aus 2 cm dickem MDF nicht erlaubt, da die Steifigkeit vom Originalteil abweicht.
· Eine spezielle Anmerkung zum Einbau von Lautsprechern, welche keine Subwoofer sind
· Lautsprecher, die von kleinerem Durchmesser als 20 cm sind, dürfen überall im Fahrzeug verbaut sein, sofern ihr Einbau
keine andere Regel verletzt.
· Es ist erlaubt, die Türverkleidung im Bereich der Lautsprecher, die in der Tür eingebaut sind, zu verstärken.
· Lautsprecheraufnahmen wie beispielsweise Ausformungen aus GfK oder andere Veränderungen, die zur Unterbringung der
Lautsprecher dienen, sind ebenso erlaubt.
Fahrgastzelle in der Street Klasse:
3-8a Modifikationen der Fahrgastzelle sind verboten
Zusätzliche Richtlinien:
· Der originale Himmel (oder ein äquivalenter Ersatz) muss am Ursprungsort vorhanden sein.
· Die originalen Türverkleidungen (oder ein äquivalenter Ersatz) müssen am Ursprungsort sein.
- Der originale Teppich (oder ein äquivalenter Ersatz) müssen am Ursprungsort sein.
· Eine Dämmung des Fahrzeuges zur Vibrationsreduzierung ist erlaubt, sofern es der Installationsweise des
Fahrzeugherstellers entspricht.
· Die maximale Dicke des verwendeten Dämmmaterials darf 4 mm nicht überschreiten. Das Dämmmaterial darf aus Matten,
Sprühdämmung oder einer Kombination von beidem bestehen. Maximal dürfen 2 Lagen von Dämmmatten verbaut sein, auch wenn die Dicke
der Matten dann weniger als 4 mm beträgt.
· Sparsames Ausschäumen von kleinen Öffnungen oder zur Vibrationshemmung ist erlaubt, jedoch nicht von Hohlräumen
oder größeren Aussparungen (wie beispielsweise in Armaturenbrett oder Türen).
3-8b Die Anlage darf nicht die normale Handhabung und/oder Funktion des Fahrzeuges stören
3-8c Die Sitzlehnen dürfen zur Messung umgeklappt werden, jedoch nicht aus dem Fahrzeug entfernt werden, sofern sie nicht vom
Fahrzeughersteller dafür vorgesehen wurden. Wettbewerber die ihre Sitze umgelegt haben, müssen in der Lage sein, zu zeigen, dass der
Einbau der Anlage die normale Funktion der Sitze nicht beeinträchtigt.
Zusätzliche Richtlinien:
· Der Sitz muss zu jeder Zeit mindestens 30,5 cm vom Messsensor entfernt sein.
· Falls ein Fahrzeug mehr als zwei Sitzreihen besitzt, darf der Teilnehmer die zusätzliche Dritte (oder weiter hinten liegende)
Reihe nach eigenem Ermessen entfernen.
3-8d Ist das Fahrzeug ein Pick-Up, wird auf die „normale Funktion“ bei hinter den Frontsitzen eingebauten Klappsitzen verzichtet.
Zusätzliche Richtlinien:
· Dieser Verzicht trifft nur auf Pick-Ups zu, die Klappsitze hinter den Frontsitzen haben.
· Ein Klappsitz zählt als einer, sofern ein Originalsitz sich zur Seite oder zur Rückwand der Fahrgastzelle hochklappen lässt.
· Klappsitze dürfen nicht ausgebaut werden, jedoch dürfen sie zum Einbau der Anlage hochgeklappt sein.
Fahrgastzelle in der Street Max Klasse:
3-9a Modifikationen der Fahrgastzelle vor der B-Säule sind verboten
Zusätzliche Richtlinien:
· Der originale Himmel (oder ein äquivalenter Ersatz) muss am Ursprungsort vorhanden sein.
· Die originalen Türverkleidungen (oder ein äquivalenter Ersatz) müssen am Ursprungsort sein.
· Der originale Teppich (oder ein äquivalenter Ersatz) müssen am Ursprungsort sein.
· Eine Dämmung des Fahrzeuges zur Vibrationsreduzierung ist erlaubt, sofern es der Installationsweise des
Fahrzeugherstellers entspricht.
· Die maximale Dicke des verwendeten Dämmmaterials darf 4 mm nicht überschreiten. Das Dämmmaterial darf aus Matten,
Sprühdämmung oder einer Kombination von beidem bestehen. Maximal dürfen 2 Lagen von Dämmmatten verbaut sein, auch wenn die Dicke
der Matten dann weniger als 4 mm beträgt.
· Sparsames Ausschäumen von kleinen Öffnungen oder zur Vibrationshemmung ist erlaubt, jedoch nicht von Hohlräumen
oder größeren Aussparungen (wie beispielsweise in Armaturenbrett oder Türen).
3-9b Die vorderen Sitzlehnen dürfen zur Messung umgeklappt werden, jedoch nicht aus dem Fahrzeug entfernt werden. Die hinteren Sitze
dürfen umgeklappt ODER entfernt werden.
Fahrgastzelle in der Super Street Klasse
3-10a Modifikationen der Fahrgastzelle vor der B- Säule sind verboten
Zusätzliche Richtlinien:
· Der originale Himmel (oder ein äquivalenter Ersatz) muss vor der imaginären Linie am Ursprungsort vorhanden sein.
· Die originalen Türverkleidungen (oder ein äquivalenter Ersatz) müssen vor der imaginären Linie am Ursprungsort sein.
- Der originale Teppich (oder ein äquivalenter Ersatz) müssen vor der imaginären Linie am Ursprungsort sein.
· Eine Dämmung des Fahrzeuges zur Vibrationsreduzierung ist erlaubt, sofern der Installationsweise des Fahrzeugherstellers entspricht.
· Die maximale Dicke des verwendeten Dämmmaterials darf im Bereich vor der imaginären Linie 4 mm nicht überschreiten.
Das Dämmmaterial darf aus Matten, Sprühdämmung oder einer Kombination von beidem bestehen. Maximal dürfen 2 Lagen von
Dämmmatten verbaut sein, auch wenn die Dicke der Matten dann weniger als 4 mm beträgt.
· Im Bereich hinter der B-Säule darf eine unbegrenzte Menge Dämmmaterial verwendet werden.
· Vor der B-Säule ist sparsames Ausschäumen von kleinen Öffnungen oder zur Vibrationshemmung erlaubt, jedoch nicht von
Hohlräumen oder größeren Aussparungen (wie beispielsweise in Armaturenbrett oder Türen).
· Hinter der B-Säule darf in unbegrenzter Menge ausgeschäumt werden
3-10b Der Wettbewerber darf während des Wettbewerbs seine Sitze sowohl umklappen als auch herausnehmen.
Fahrgastzelle in der Extreme Klasse:
Die folgenden Beschränkungen geben an, was ein Teilnehmer tun MUSS und was er tun DARF. Alle weiteren Modifikationen sind verboten.
3-11a Jedes Fahrzeug muss ein Armaturenbrett haben.
Weitere Richtlinien:
· Falls es sich um das originale Armaturenbrett handelt, dürfen daran keine Änderungen vorgenommen werden. Fahrzeuge
mit originalem Armaturenbrett sind von allen folgenden Richtlinien ausgenommen. Der letzte Unterpunkt bzgl. der Anordnung von
Windschutzscheibe und Armaturenbrett zueinander MUSS jedoch eingehalten werden.
· Der höchste Punkt des Armaturenbretts darf nicht über die horizontale Ebene hinausstehen, die durch die Unterkante der
Windschutzscheibe definiert wird.
· Der niedrigste Punkt von der Oberfläche des Armaturenbretts darf nicht mehr als 7,6 cm (3“)unterhalb der horizontalen
Ebene liegen die durch die Unterkante der Windschutzscheibe definiert wird.
· Die Tiefe des Armaturenbretts in der Mitte der Windschutzscheibe darf 15,3 cm (6“) nicht unterschreiten und 40,6 cm (16“)
nicht überschreiten.
· Rund um den Befestigungspunkt für den Messsensor, muss die Oberfläche des Armaturenbretts in der kompletten Tiefe, und
30,5 cm (12“) in beiden Richtungen rechts und links, völlig eben im Verhältnis zum Boden sein.
· Das Armaturenbrett muss massiv sein, und darf keine Perforationen oder Löcher aufweisen. Es muss sich von der A-Säule
auf der Fahrerseite bis zur A-Säule auf der Beifahrerseite erstrecken, und darf in der Tiefe zwischen Feuerwand (Trennwand
zwischen Motorraum und Fahrgastraum) und der Vorderkante des Armaturenbretts keine Öffnungen aufweisen.
· Die Vorderkante des Armaturenbretts (die Kante, die zum Passagierraum zeigt) muss gerade und – von oben betrachtet -
rechtwinklig zur Längsachse des Fahrzeugs sein.
· Windschutzscheibe und Armaturenbrett müssen in einer Art und Weise zueinander angebracht sein, die es erlaubt den
Messsensor ordnungsgemäß zu befestigen. (10,16cm (3“) vom Armaturenbrett, und 30,48 cm (12“) von der A-Säule entfernt)
3-11b Jedes Fahrzeug DARF eine Mittelkonsole haben
· Die Mittelkonsole darf nicht höher sein, als der unterste Punkt von der Oberkante des Armaturenbretts.
· Zwischen JEDEM Punkt an allen Seiten der Mittelkonsole und jeder Tür MUSS IMMER ein „offener Raum“ von mindestens
33 cm bestehen. (horizontal und rechtwinklig zur Längsachse des Fahrzeugs gemessen)
· Wenn keine Mittelkonsole vorhanden ist, werden die 33cm, die den Türen am nächsten sind als „offener Raum“ behandelt
3-11c Heruntergebaute Dächer sind erlaubt.
· Das modifizierte Dach darf nicht mehr als 7,6 cm tiefer liegen, als die Oberkante des Türscheibenrahmens
3-11d Hochgebaute Böden sind erlaubt.
3-11e Teilnehmer DÜRFEN abnehmbare oder klappbare Abdeckungen für Pedale anbringen.
· Allen Teilnehmern wird empfohlen aus Sicherheitsgründen KEINE Änderungen an den Pedalen vorzunehmen.
3-11f Zwischen hochgebautem Boden und heruntergebautem Dach muss überall im Fahrgastraum ein Mindestabstand von 76,2 cm
bestehen, außer über der Mittelkonsole und dem Armaturenbrett.
· Ein 76,2cm langer Stab wird verwendet um diese Regel zu prüfen. Der Stab wird vom Judge senkrecht durch den Wagen
geführt. Sollte der Ein- / Umbau an einer Stelle die Bewegung des Stabes ver- oder behindern, entspricht das Fahrzeug nicht den
Regeln.
· Verstrebungen außerhalb des in Abschnitt 3-11b definierten „offenen Raums“ werden bei diesem Test nicht als Behinderung
gewertet.
3-11g Anbauten an die Türverkleidungen sind erlaubt.
· Die Anbauten dürfen nicht mehr als 15,2 cm in den Innenraum ragen (gemessen von der Position der original
Türverkleidungen)
· Hohlräume in den Türen oder Türverkleidungen sind nicht gestattet.
3-11h Verstrebungen sind erlaubt
· Die Summe aller Streben vor der B-Säule darf 15,2 cm nicht überschreiten (Um die Regelkonformität zu prüfen, misst man
das größte Abmaß der einzelnen Streben und addiert dieses jeweils zusammen - diese Summe darf 15,2 cm nicht überschreiten)
· Der in Abschnitt 3-11b definierte „offene Raum“ muss frei von Verstrebungen sein.
· Wenn sich eine Verstrebung in zwei oder mehr Arme verzweigt, wird als Abmaß der Strebe entweder die Summe der
breitesten Punkte aller Arme, oder der breiteste Punkt der Strebe VOR der Verzweigung angesehen. Je nachdem was breiter ist.
· Beispiel 1: Ein Wettbewerber benutzt eine einzelne 10 x 10 cm Strebe vom Boden bis zum Himmel. Das größte Abmaß der
Strebe ist 10 cm, somit regelkonform.
· Beispiel 2: Ein Wettbewerber benutzt eine einzelne 5 x 10 cm Strebe vom Boden bis zum Himmel. Das größte Abmaß der
Strebe ist 10 cm, somit regelkonform.
· Beispiel 3: Ein Wettbewerber benutzt zwei 5 x 10 cm Streben vom Boden bis zum Himmel. Das größte Abmaß beider
Streben ist 10 cm. Die Summe der Streben des Wettbewerbers ist 10 + 10 = 20 cm, was mehr als die erlaubten 15,2 cm sind!
· Beispiel 4: Ein Wettbewerber hat eine 5 x 5 cm Strebe vom Armaturenbrett zum Himmel, eine weitere 5 x 5 cm Strebe vom
Armaturenbrett zum Boden und eine dritte 5 x 5 cm Strebe vom Boden bis zum Himmel. Die Summe aller Streben ist 5 + 5 + 5 =
15 cm, somit regelkonform!
· Beispiel 5: Ein Wettbewerber benutzt zwei Rohre mit jeweils 7,5 cm Durchmesser vom Boden bis zum Himmel. Das größte
Abmaß jedes Rohres ist 7,5 cm, die Summe der Streben des Wettbewerbers ist also 7,5 + 7,5 = 15 cm und somit auch
regelkonform.
Abschnitt 4 - Fahrzeugregelungen
4-1 Das Teilnehmerfahrzeug muss aus eigener Kraft in und aus dem Bewertungsbereich fahren.
Zusätzliche Richtlinien:
· Der Motor des Fahrzeuges muss benutzt werden, um das Fahrzeug in und aus dem Bewertungsbereich zu bewegen.
(Anlasser, usw. dürfen nicht als Mittel des Antriebes benutzt werden).
Ausnahme:
· Bei manchen Veranstaltungen kann der Motoreinsatz verboten sein. In diesem Falle oder wenn die Sicherheit gefährdet ist,
ist diese Regelung nichtig.
4-2 Die Größe und der Einbauort der Türen dürfen nicht verändert werden.
Zusätzliche Richtlinien:
· Die Türrahmen dürfen nicht so verändert werden, dass der „Fadentest“ (siehe Abschnitt 6-2 ) beeinträchtigt werden kann.
- Ein Fahrzeug muss eine Tür für den Fahrer und eine für den Beifahrer besitzen. Jede dieser Türen muss an den ursprünglichen
Plätzen für Fahrer und Beifahrer angeordnet sein (Folglich an den gegenüberliegenden Seiten des Fahrzeugs). Ausnahme:
Fahrzeuge aus kommerziellen Einsatzbereichen wie z,B. Postfahrzeuge die Herstellerseitig nur eine Tür haben.
4-3 Dieser Abschnitt (4-3) gilt nur für Wettbewerber der Extreme Klassen:
Das Originalglas der Windschutzscheibe und/oder der Seitenscheiben kann durch ein anderes Material ersetzt werden, sofern dieses in
Bezug auf Einbauort und Zweckmäßigkeit dem Original entspricht. (d.h. Plexiglas, Panzerglas oder ein anderes vollständig transparentes
Material).
Zusätzliche Richtlinien:
· Der Neigungswinkel des Ersatzes muss annähernd dem des Originalglases entsprechen.
· Die maximale Dicke des Ersatzmaterials beträgt 10,16 cm
· Die Dicke des Ersatzmaterials muss an allen Punkten identisch sein.
· Windschutzscheibe und Armaturenbrett müssen in einer Art und Weise zueinander angebracht sein, die es erlaubt den
Messsensor ordnungsgemäß zu befestigen. (10,16cm vom Armaturenbrett, und 30,48 cm von der A-Säule entfernt)
· Die unversperrte Sichtfläche der Windschutzscheibe muss mindestens 0,3716m² (3716cm²/4 Quadratfuß) betragen.
· Die unversperrte Sichtfläche muss symmetrisch angeordnet sein mit gleichmäßiger Flächenverteilung auf der Fahrer sowie
auf der Beifahrerseite. Wichtig: Nur die Flächen der Scheibe, die nicht in irgendwelcher Weise verdeckt sind werden als
unversperrt angesehen. Wenn beispielsweise eine Frontscheibenverstrebung oder das Armaturenbrett Teile der Frontscheibe
verdeckt, zählen diese Teile nicht als Teil der unversperrten Sichtfläche. Das gleiche gilt für eingefärbte Scheiben und
Scheibenfolien.
· Die unversperrte Sichtfläche für die Seitenscheiben auf der Fahrer- du Beifahrerseite muss pro Fenster mindestens 0,129m²
(1290 cm² / 200 Quadratinches) sein.
· Die Seitenfenster müssen nicht betriebsfähig sein (Man muss sie nicht öffnen oder schließen können).
· Die Anzahl der äußeren Windschutzscheibenverstrebungen ist nicht beschränkt, sofern sie keine andere Regeln verletzen.
· Den Juroren muss eine klare Sicht ins Innere des Fahrzeugs ermöglicht werden, wenn sie durch die Front und/oder
Seitenscheiben blicken wollen.
· Eine zweite Windschutzscheibe und/oder zweite Seitenfenster dürfen in Verbindung mit den Originalscheiben benutzt werden, sofern der
größte Abstand zwischen den beiden Materialien in der Mitte der Front- bzw. Seitenscheiben 6 mm nicht übersteigt.
· Wettbewerber, die das Seitenfenster auf der Beifahrerseite durch Plexiglas oder ein ähnliches Material ersetzt haben,
müssen für ein 2,5 cm durchmessendes Loch (mit Gummipfropfen) für das Kabel des Messsensors sorgen.
4-4 Modifikationen der Karosserie des Fahrzeuges sind nicht erlaubt, sofern die Modifikationen eine Veränderung des Innenraumvolumens
des Fahrzeuges zur Folge haben. Mit Karosserie ist die originale Außenhaut (Dach, Front, Heck und Seiten) des Fahrzeuges gemeint,
welche dem Fahrzeug sein besonderes Erscheinungsbild gibt.
Zusätzliche Richtlinien:
· „Chop-tops“ sind verboten
· Nicht-originale Dachausbauten sind verboten
· Nicht-originale Fahrzeugverlängerungen sind verboten.
· „Cut-Throughs“ (Blechausschnitte zwischen Fahrgastraum und Ladefläche) bei Pick-Ups sind in den Street Max, Super
Street und Extreme Klassen gestattet, wenn das Gehäuse und/oder die sonstige Anlage, die sich auf der Ladefläche des Pick-Ups
befinden, nicht über die Seitenwände hinausgeht. Sofern der Pick-Up mit einem kommerziell erhältlichen Campingaufbau
ausgestattet ist, gilt die Seitenwand-Regelung nicht. Selbstgebaute Campingaufbauten sind grundsätzlich verboten.
· Ausschließlich optische Veränderungen der Karosserie, oder Veränderungen, die das Innenvolumen des Fahrzeuges nicht
beeinflussen sind zulässig. Dies beinhaltet Spoiler, Kotflügelverbreiterungen, Lufteinlässe, usw.
· Fahrzeugschäden am Dach oder an den Türen, die zur Folge haben, dass sich das Innenraumvolumen verändert, sind nicht zulässig
Abschnitt 5 - Audio Equipment
Alle Audio Komponenten, die ein Teilnehmer benutzt, müssen den Folgenden Kriterien entsprechen
5-1 Alle Audio Komponenten müssen für den Einbau und Betrieb in einem 12 Volt Auto Bordnetz entwickelt worden sein.
5-2 Alle Audio Komponenten müssen kommerziell erhältlich sein (oder gewesen sein). Die Entscheidung ob ein Produkt als
kommerziell erhältlich gilt, obliegt alleine der dBDRA.
Zusätzliche Richtlinien:
· Komponenten müssen bei rechtmäßigen Auto-Hifi-Fachhändlern erwerbbar sein.
· Ein rechtmäßiger Auto-Hifi-Fachhändler zählt als solcher, sofern sein Gewerbe im Auto-Hifi-Bereich angemeldet ist, ein
Einzelhandelsfachgeschäft hat, welches mindestens 40 Stunden pro Woche geöffnet ist, und ein für das erhältliche Produkt vom
Hersteller/Vertrieb autorisierter Fachhändler ist.
5-3 Alle Audio Verstärker müssen "linear" arbeiten.
Zusätzliche Richtlinien :
· Die Verstärker die benutzt werden müssen für die Audio Reproduktion entwickelt worden sein.
· Dies bedeutet, dass das Ausgangssignal des Verstärkers annähernd dem Eingangssignal entsprechen soll
· Zusätzlich muss die Aussteuerung des Ausgangssignals proportional der Aussteuerung des Eingangssignals entsprechen
· Alle diese Richtlinien gelten für den Bereich zwischen 20 und 80 Hz.
· Die Entscheidung, ob der Verstärker im Bereich der dB Drag Racing Wettbewerbe eingesetzt werden darf, obliegt alleine der
dBDRA.
· Im Verstärker dürfen keine aktiven Stromquellen eingebaut sein.
5-4 Das Audio Signal muss von herkömmlichen Lautsprechern reproduziert werden (Subwoofer).
Die Entscheidung, ob ein Subwoofer im Bereich der dB Drag Racing Wettbewerbe eingesetzt werden darf, obliegt alleine der dBDRA.
Zusätzliche Richtlinien:
· Ein herkömmlicher Lautsprecher ist eine als einen elektro-mechanischer Signalwandler, der aus einer Membran, einer Sicke,
einem Korb und einer Schwingspule besteht.
· der Lautsprecher muss direkt vom Audio Verstärker angetrieben werden
· Lautsprecher mit Servomechanik, Motorantrieb oder irgendeiner anderen mechanischen Antriebsart sind generell verboten.
· Lautsprecher mit mehr als 4 einzelnen Schwingspulen sind verboten (Lautsprecher sind in der Street-Klasse auf maximal 2
einzelne Schwingspulen begrenzt).
· Es dürfen maximal vier elektrische Leitungen (zwei Lautsprecherkabel mit je zwei Adern - Plus und Minus) an einem Woofer
angeschlossen sein.
· Luftkompressoren, Explosionsvorrichtungen, etc. sind ausdrücklich verboten.
5-5 Auto-Hifi-Produkte, die weniger als 60 Tage vor dem Saisonabschlusstag veröffentlicht worden sind, sind sowohl bei keinem Finale wie
auch bei keiner Multi-Point Veranstaltung erlaubt. (Produkte müssen beim Fachhändler 60 Tage vor dem Stichtag erhältlich sein). Der
letztmögliche Termin im Jahre 2004 ist noch nicht bakannt.
5-6 Wettbewerbsfahrzeuge und das Audio-Equipment darf während dem Finale oder bei jeglicher Multi-Point Veranstaltung NICHT
gewechselt werden. Nur beschädigtes Equipment darf ersetzt werden und der Ersatz muss aus gleichwertigem Equipment bestehen. Die
Entscheidung, ob ein Produkt ein gleichwertiges Bauteil ist, obliegt alleine der Entscheidung des Head Judge.
Ausnahme:
· Bei den World Finals dürfen nur exakt baugleiche Ersatzteile (gleicher Hersteller, gleiches Modell) verwendet werden.
Zusätzliche Richtlinien:
· Diese Regel findet keine Anwendung für die Signalquelle sowie für Signalprozessoren.
· Der Zeitraum, in dem Änderungen verboten sind beginnt mit der Registrierung zu Anfang der Veranstaltung und endet mit
der Siegerehrung am Ende der Veranstaltung.
· Ein defekter 400 Watt Verstärker darf durch einem 400 Watt Verstärker einer anderen Marke ersetzt werden, jedoch nicht
durch einen 1000 Watt Verstärker (Die Leistungsangabe des ersetzten Verstärkers muss innerhalb +/- 20% der Leistungsangabe
des Originalverstärkers sein)
· Die Abstimmfrequenz des Gehäuses darf durch die Anpassung des Ports verändert werden. Das Gehäuse selbst darf jedoch
nicht umgebaut oder ersetzt werden.
· Die Innenausstattung des Fahrzeuges darf nicht umgebaut oder verändert werden.
Abschnitt 6 - Einbau
6-1 Schallproduzierende Einrichtungen dürfen das Messequipment nicht beeinflussen. Das beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf, Hörner,
Belüftungen, Reflexrohre, Wellenlenkende Konstruktionen, oder ähnliches, welche in der Nähe des Messsensors installiert sind. (Grund:
Nichts soll die Messung beeinflussen)
6-2 Alle Lautsprechergehäuse und/oder Sound Boards, mit Ausnahme derer, die in Kickpanels oder in den Türen eingebaut sind, müssen
sich hinter der imaginären Linie befinden, die durch die hintere Türkante der Fahrerseite bis zur Beifahrerseite definiert ist. Im Regelbuch
wird vermehrt der Begriff B-Säule verwendet um diese imaginäre Ebene zu definieren.
Zusätzliche Richtlinien :
· Um diese Vorgaben zu erfüllen, nimmt man folgenden Test vor. Zwei Juroren stellen sich an den beiden Seiten des Autos
auf. Ein Seil (oder Kabel) wird durch die geöffneten Türen geführt. Beide Juroren spannen nun das Seil. Nun führen die Juroren
das gespannte Seil entlang dem hinteren Türrahmen auf der jeweiligen Seite der Juroren. Berührt das Seil nicht das Gehäuse,
(oder Woofer), ist der Test bestanden.
· Alles was mit dem Lautsprechergehäuse verbunden ist, einschließlich Lautsprecher, Verstärker, Signalprozessoren etc.
werden als Teil des Gehäuses angesehen.
· Falls bestimmte Einbauten diesen Fadentest behindern, müssen diese leicht zu entfernen sein.
Zusätzliche Richtlinien, die nur für Pick Up Trucks gelten :
· Ist das Fahrzeug ein herkömmlicher Pick Up (ohne erweiterte Fahrerkabine) und das Subwoofergehäuse ist auf dem
Rücksitz untergebracht, so ist die Erfüllung des „Fadentests“ (Regel 6-2) nicht erforderlich.
· Ist das Fahrzeug ein herkömmlicher Pick Up (ohne erweiterte Fahrerkabine) und beinhaltet die Installation einen
Blechausschnitt zur Ladefläche hin, so ist die Erfüllung des „Fadentests“ (Regel 6-2) dennoch erforderlich.
· Ist das Fahrzeug ein Pick Up mit erweiterter Fahrerkabine, muss der „Fadentest“ (Regel 6-2) ebenfalls bestanden werden.
6-3 Die maximale Bordspannung des Fahrzeuges darf in der Street und Street Max Klasse 14,0 Volt und in der Super Street und Extreme
Klasse 18,0 Volt zu keiner Zeit der Messung überschreiten.
Zusätzliche Richtlinien:
· die Anlage im Fahrzeug muss vom primären elektrischen System des Fahrzeuges angetrieben werden. Dieses System,
welches den/die Lichtmaschinen, Batterie(n) und Verteilersysteme enthält, muss durch den Motor des Fahrzeuges angetrieben
werden.
· Ausnahme: Diese Richtlinie muss nicht erfüllt werden, wenn der Motor des Fahrzeuges während der Messung gar nicht läuft.
· externe Generatoren, Brennstoffzellen, Batterieladegeräte, usw. dürfen während der Messung nicht benutzt werden.
6-4 Alle Komponenten (mit Ausnahme von Steuerpulten oder externen Headunits) müssen sich innerhalb des Fahrzeuges befinden. (Dies
beinhaltet Batterien, Lichtmaschinen, Verstärker, Gehäuse und Subwoofer, ist jedoch nicht darauf beschränkt.)
Die folgenden Ausnahmen gelten nur für die Super Street Klasse:
- Batteriegehäuse unterhalb des Fahrzeuges sind erlaubt, sofern sie sich hinter der imaginären Linie befinden.
Die folgenden Ausnahmen gelten nur für die Extrem Klasse:
- Batteriegehäuse unterhalb des Fahrzeuges sind erlaubt.
- Voll abgekapselte Lichtmaschinen, die sich oberhalb der Motorhaube, in der Nähe des Frontgrills, oder unterhalb des Autos befinden, sind
erlaubt.
6-5 Eine Lautsprecherwand ist definiert als ein Lautsprechergehäuse und/oder eine Schallwand, die die Höhe der imaginären Linie
übersteigt, die sich horizontal von der Oberkante der Fahrertür (dort wo die Seitenfenster in die Tür übergehen) zur Oberkante der Tür auf
der gegenüberliegenden Seite erstreckt.
Zusätzliche Richtlinien:
· Um diese Regel zu erfüllen, wird der folgende Test angewandt: Zwei Juroren stellen sich an den beiden Seiten des
Autos auf. Jetzt spannen sie durch die geöffneten Seitenscheiben ein Faden (Kabel) und führen ihn entlang der Türen bis
zum niedrigsten Punkt der Türoberkante (wo die Scheiben in die Tür übergehen).
· Wenn das zu beurteilende Gehäuse die Höhe dieses Seils nicht übersteigt, wird es nicht als "Wall" angesehen. Ragt
irgendein Teil des Gehäuses über die Höhe des Fadens hinaus, wird das Gehäuse als "Wall" angesehen.
· Alle Komponenten, die mit dem Lautsprechergehäuse verbunden sind, einschließlich Lautsprecher, Verstärker,
Signalprozessoren etc. werden als Teil des Gehäuses angesehen.
Ausnahme:
Ist das Subwoofergehäuse in einem angeschlossenen Kofferraum installiert, entfällt der Fadentest.
6-6 Zusätzliche Installationsbeschränkungen werden in der jeweiligen Klasse, in der der Teilnehmer startet beschrieben.
Einbaubeschränkungen in der Street Klasse
6-7a Lautsprecherwände sind verboten
6-7b Subwoofer in der Hutablage sind erlaubt.
6-7c Alle Lautsprechergehäuse und/oder Sound Boards, mit Ausnahme derer, die in Kickpanels oder in den Türen eingebaut sind, müssen
sich hinter der imaginären Linie befinden, die durch die hintere Türkante der HINTERSTEN Seitentüren des Fahrzeuges definiert ist.
Ausnahme:
Für Pick-Ups mit erweiterter Kabine gelten diese Einschränkungen nicht.
Dieser Einschränkungsverzicht gilt jedoch nur für die Pick-Ups, die Klappsitze im Fondbereich haben.
Ein Klappsitz zählt als solcher, sofern ein Originalsitz sich zur Seite oder zur Rückwand der Fahrgastzelle des Pick-Ups hochklappen lässt.
6-7d Podien sind verboten. Externe „Burp“-Tasten, Pausetasten oder jegliche andere Fernbedienung außer der originalen Headunit-
Fernbedienung sind verboten.
6-7e Das Headunit muss im Armaturenbrett des Fahrzeuges eingebaut sein.
6-7f Das Sound Equipment muss komplett unterhalb der Ebene liegen, die für Regelkonformität mit dem „Wall Test“ verwendet wird.
- Headunits, CD-Wechsler, Video-Bildschirme und Audioprozessoren sind ausgenommen.
- Falls es sich bei dem Fahrzeug um einen Zweisitzer mit Steilheck (z.B. Smart) handelt, muss alles, nicht ausgenommene Sound
Equipment, hinter der B-Säule verbaut sein. Ausnahme: Die Endstufen dürfen auch unter dem Sitz installiert werden, müssen aber vom Sitz
völlig verdeckt werden.
6-7g Kommerziell erhältliche Mittelkonsolen sind zulässig, sofern sie nicht mehr als 56 Liter Volumen verdrängen.
Maßgefertigte oder selbstgebaute Mittelkonsolen sind verboten.
6-7h Die Summe der Kapazitäten aller Pufferkondensatoren in der Street A und B ist beschränkt auf 1 Farad.
Die Summe der Kapazitäten aller Pufferkondensatoren in der Street C ist beschränkt auf 2 Farad.
Zusätzliche Richtlinien:
Wenn ein Verstärker einen eingebauten Pufferkondensator hat, wird die Kapazität der Pufferkondensatoren im Verstärker mitgezählt.
6-7i In der Street A und B sind nicht mehr als eine, in der Street C höchstens zwei Batterien erlaubt.
Zusätzliche Richtlinien:
· Die Originalbatterie darf gegen einen Batterie aus dem Zubehörhandel ersetzt werden.
· Es dürfen nur 12-Volt Batterien verwendet werden.
· Die physische Größe der Batterie darf 13.110 cm² nicht überschreiten. (L x B x H ohne Batteriepole)
· Benutzt ein Wettbewerber eine Batterie, so muss diese in den originalen Batterieeinbauplatz passen, sowie auch dort
verbaut sein.
· Benutzt ein Wettbewerber zwei Batterien, so muss die erste Batterie in den originalen Batterieeinbauplatz passen und auch
dort verbaut sein, während die zweite Batterie überall im Fahrzeug verbaut werden darf, sofern sie dort keine anderen Regeln
verletzt.
· Batteriehalterungen und Batterieboxen unter dem Fahrzeug sind nicht erlaubt.
· Benutzt ein Wettbewerber zwei Batterien, so muss die zweite Batterie kleiner oder höchstens gleichwertig in der Größe
(sowohl physikalisch als auch elektrisch) der ersten sein.
· Zusatz Batterien müssen von derselben Spannung der Originalbatterie sein.
· Die maximale Spannung einer Batterie bei ausgeschaltetem Motor darf nicht höher sein als 14 Volt
· Batterien dürfen während des Verlaufes einer Veranstaltung nicht ausgetauscht werden.
6-7j Verkabelung aus dem Zubehörhandel ist erlaubt.
6-7k Zeitweilige Stabilisierungen des Fahrzeugs während des Messvorgangs sind nicht erlaubt. Das beinhaltet Spanngurte, Saugglocken,
Sandsäcke, usw.
Das Halten der Türen, Fenster, Kofferraum und/oder aufs Dach legen etc. ist erlaubt, solange keine andere Regel verletzt wird.
Street Max
6-8a Lautsprecherwände sind erlaubt aber nicht vorgeschrieben.
6-8b Das Lautsprechergehäuse darf im Bereich der Rücksitze oder auf den Rücksitzen platziert werden. Die Rücksitze dürfen nach belieben
umgeklappt oder ausgebaut werden.
6-8c Podien sind erlaubt
6-8d Kommerziell erhältliche Mittelkonsolen die nicht mehr als 56 Liter Volumen verdrängen sind zulässig.
Selbstgefertigte oder sonderangefertigte Mittelkonsolen sind verboten.
6-8e Die Summe aller Kapazitäten der Pufferkondensatoren in der Street Max 1-2 Klasse ist auf 1 Farad limitiert. Die Summe aller
Kapazitäten der Pufferkondensatoren in der Street Max 3-4 ist limitiert auf 2 Farad.
Zusätzliche Richtlinien:
Wenn ein Verstärker einen eingebauten Pufferkondensator hat, wird die Kapazität der Pufferkondensatoren im Verstärker
mitgezählt.
6-8f In Street Max 1-2 Klasse ist maximal eine Batterie erlaubt, in der Street Max 3-4 sind maximal zwei Batterien erlaubt.
Zusätzliche Richtlinien:
· Die Originalbatterie darf gegen einen Batterie aus dem Zubehörhandel ersetzt werden.
· Es dürfen nur 12-Volt Batterien verwendet werden.
· Die physische Größe der Batterie darf 13.110 cm² nicht überschreiten. (L x B x H ohne Batteriepole)
· Benutzt ein Wettbewerber eine Batterie, so muss diese in die originale Batteriehalterung passen, sowie auch dort
verbaut sein.
· Benutzt ein Wettbewerber zwei Batterien, so muss die erste Batterie in die originale Batteriehalterung passen und
auch dort verbaut sein, während die zweite Batterie überall im Fahrzeug verbaut werden darf, sofern sie dort keine
anderen Regeln verletzt.
· Batteriehalterungen und Batterieboxen unter dem Fahrzeug sind nicht erlaubt.
· Die maximale Batteriespannung darf einen Wert von 14 Volt nicht überschreiten (gemessen in der Lane mit Motor
aus).
· Batterien dürfen während des Verlaufes einer Veranstaltung nicht ausgetauscht werden.
6-8g Verkabelung aus dem Zubehörhandel ist erlaubt.
6-8h Zeitweilige Stabilisierungen des Fahrzeugs während des Messvorgangs sind nicht erlaubt. Das beinhaltet Spanngurte, Saugglocken,
Sandsäcke, usw.
Das Halten der Türen, Fenster, Kofferraum und/oder aufs Dach legen etc. ist erlaubt, solange keine andere Regel verletzt wird.
Einbaubeschränkungen in der Super Street Klasse
6-9a Lautsprecherwände sind erlaubt aber nicht vorgeschrieben (mit Ausnahme der Klasse Super Street 1-2 No Wall - mehr dazu unten)
6-9b Podien sind erlaubt
6-9c Mittelkonsolen die nicht mehr 56 Liter Volumen verdrängen sind zulässig. (sowohl kommerziell erhältliche als auch maßgefertigte und
selbstgebaute Konsolen sind erlaubt).
6-9d Pufferkondensatoren dürfen in unbegrenzter Menge eingesetzt werden.
6-9e Batterien dürfen in unbegrenzter Menge eingesetzt werden.
6-9f Batteriehalterungen unter dem Fahrzeug sind erlaubt solange sie hinter der imaginären Linie liegen die in Regel 6-2 definiert ist.
6-9g Die originale Lichtmaschine darf ersetzt oder „getunt“ werden.
Es dürfen höchstens 2 Lichtmaschinen im Fahrzeug verbaut sein.
6-9h Zeitweilige Stabilisierungen des Fahrzeugs während des Messvorgangs sind nicht erlaubt. Das beinhaltet Spanngurte, Saugglocken,
Sandsäcke, usw. .
Das Halten der Türen, Fenster, Kofferraum und/oder aufs Dach legen etc. ist erlaubt, solange keine andere Regel verletzt wird.
6-9i Eine besondere Bemerkung zur Super Street 1-2 No Wall
Die Regeln für die Super Street 1-2 No Wall entsprechen denen der Super Street mit folgenden Ausnahmen:
· Lautsprecherwände sind verboten
· Veränderungen hinter der B-Säule dürfen nicht über die horizontale imaginäre Linie, die durch den „Wall Test“ festgelegt
wurde hinausragen.
· Alles Sound Equipment (mit Ausnahme der Head Unit, Video Bildschirmen und Audio Prozessoren) muss komplett unterhalb
der Ebene liegen, die für Regelkonformität mit dem „Fadentest“ verwendet wird.
· Blechausschnitte im Fahrzeugboden sind nicht erlaubt.
· Batteriehalterungen und Batterieboxen unter dem Fahrzeug sind nicht erlaubt.
Einbaubeschränkungen in der Extreme Klasse
6-10a Alle „Loading Walls“ müssen sich hinter der Vorderkante der B-Säule befinden. Zusätzlich müssen „Loading Walls“ aus komplett
durchsichtigem Material hergestellt sein. Erläuterung: Eine „Loading Wall“ ist z.B. eine Trennwand zwischen Fahrgastraum und
Lautsprechern.
6-10b Batteriehalterungen und Batterieboxen unter dem Fahrzeug sind gestattet.
6-10c Komplett verkleidete Lichtmaschinen oberhalb der Motorhaube, im Kühlergrill oder unterhalb des Fahrzeugs sind erlaubt.
6-10d Es gibt keine weiteren Einbaubeschränkungen in der Extreme Klasse, außer die sonstigen in diesem Regelwerk aufgeführten.
Einbaubeschränkungen in der Monster Klasse
Die Monster Klasse ist eine ausschließlich für Ausstellungen vorgesehene Klasse. Mit Fahrzeugen dieser Klasse kann nicht am Extreme Cup
teilgenommen, und auch kein Weltrekord aufgestellt werden. Es können nur Rekorde in der eigenen Klasse aufgestellt werden. Der
Teilnehmer in der Monster Klasse verzichtet damit bei Veranstaltungen auf Punkte und zertifizierte Werte. Teilnahme an den World Finals ist
nur durch Einladung möglich.
Abschnitt 7 - Punktesammeln
7-1 Die Teilnahmemöglichkeit am Weltfinale des dB Drag Racing ist zum Teil auf das Punktesammeln des Wettbewerbers während des
Verlaufes der Saison gestützt.
Um Punkte zu sammeln muss der Wettbewerber Mitglied der dB Drag Racing Association sein und bei offiziell anerkannten dB Drag Racing
Veranstaltungen teilnehmen (offiziell anerkannte Veranstaltungen sind auf der Seite
www.dbdragracing.com zu finden).
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
· Erster Platz 8 Punkte
· Zweiter Platz 7 Punkte
· Dritter Platz 6 Punkte
· Vierter Platz 5 Punkte
· Fünfter Platz 4 Punkte
· Sechster Platz 3 Punkte
· Siebter Platz 2 Punkte
· Achter Platz 1 Punkte
Die Punkte von Multi Point Veranstaltungen werden wie folgt multipliziert:
· Double Point 2 x erreichte Punktzahl
· Triple Point 3 x erreichte Punktzahl
· World Finals 4 x erreichte Punktzahl
Bemerkung: Die beim Weltfinale erreichten Punkte werden für die kommende Saison gezählt.
7-2 Nur Wettbewerber die aktiv an einer dB Drag Racing Veranstaltung teilnehmen, sind berechtigt, Punkte für diese Veranstaltung zu
erhalten.
Zusätzliche Richtlinien :
· Die Teilnehmer müssen solange am Wettbewerb teilnehmen, bis sie entweder gewinnen, oder aus dem Wettbewerb
ausscheiden.
· Ein Teilnehmer muss zumindest einen Qualifikationswert abgeben.
Beispiel :
· Ist ein Teilnehmer der Einzige seiner Klasse, muss er nur einmal gemessen werden. Eine weitere Teilnahme an der
Veranstaltung ist dann nicht mehr erforderlich.
· Qualifiziert sich ein Teilnehmer für die Eliminationsrunden, und verlässt dann den Wettbewerb bevor er ausgeschieden ist
(oder gewonnen hat), erhält er keine Punkte.
7-3 Sollte der Teilnehmer während der Saison sein Fahrzeug wechseln, müssen mindestens 50% der Punkte, die für eine Qualifikation beim
Finale benötigt werden, mit dem Fahrzeug gesammelt werden, welches am Finale teilnimmt. (Beispiel: Wenn 100 Punkte für die Teilnahme
am Finale nötig sind, müssen mindestens 50 Punkte mit dem Fahrzeug erworben worden sein, welches am Finale teilnimmt).
Besondere Bedingung:
Sollte das Fahrzeug eines Wettbewerbers bei einem Unfall einen Totalschaden erhalten haben oder gestohlen worden sein, so kann die dB
Drag Racing Association auf Anfrage des Wettbewerbers die Punkte auf ein anderes Fahrzeug übertragen, sofern der Teilnehmer einen
Nachweis über den Unfall oder den Diebstahl erbringen kann.
Üblicherweise genüg hier eine Bestätigung der Polizei oder der Versicherungsgesellschaft.
7-4 Wenn ein Teilnehmer selbst ein Wettbewerbsveranstalter ist (oder bei einem Wettbewerbsveranstalter tätig ist), müssen mindestens 50
% der Punkte, die ein Teilnehmer für die Qualifikation benötigt bei Veranstaltungen erworben worden sein, die nicht er selbst (oder sein
Arbeitgeber) ausgerichtet hat.
7-5 Punkte sind nicht übertragbar.
Abschnitt 8 - Zertifizierter SPL Wert
8-1 Wettbewerber können zertifizierte Werte durch die Teilnahme an einer zertifizierten dB Drag Racing Veranstaltung bekommen. Alle dB
Drag Racing Multi-Point Veranstaltungen sind zertifizierte Veranstaltungen.
Zusätzliche Richtlinien:
· Zertifizierte Veranstaltungen müssen von der dB Drag Racing Association oder einem zertifizierten dB Drag Racing
Veranstalter geleitet werden. Eine Liste der zertifizierten Veranstalter kann im Händlerbereich der dB Drag Racing Webseite
eingesehen werden.
· An einer zertifizierten Veranstaltung müssen alle Klassen angeboten werden.
· als zertifizierter Wert gilt der höchste Wert, der zum Weiterkommen in die nächste Runde oder zum Gewinn der
Veranstaltung erzielt wurde. Dieser Wert kann sowohl während der Qualifikation als auch während der Elimination erreicht werden.
· Zertifizierte dB Drag Racing Veranstalter, ihre Angestellten oder unmittelbaren Familienmitglieder dürfen nicht an deren
eigenen zertifizierten Wettbewerben teilnehmen.
Bemerkung: Anders als die Punkte beim Weltfinale, zählen die zertifizierten Werte, die beim Finale erreicht werden, für die Saison, in der das
Finale stattfindet und werden nicht in die darauf folgende Saison übernommen.
8-2 Wenn, aus welchen Gründen auch immer, die dB Drag Racing Association die Auffassung vertritt, die Ergebnisse einer besonderen
Veranstaltung sind fehlerhaft oder die Veranstaltung selbst wurde nicht kompromisslos nach dem Reglement durchgeführt, behält sie sich
das Recht vor, die Ergebnisse einer Veranstaltung um einem gleichmäßigen Wert zu korrigieren, oder die Ergebnisse zu annullieren.
Abschnitt 9 – World Finals
Einladungen zu den World Finals werden wie folgt vergeben:
9-1 Wettbewerber müssen während der Wettbewerbssaison mindestens 100 Punkte gesammelt haben. Die dBDRA behält sich das Recht
vor dieses Minimum zu reduzieren, falls sie glaubt, dass am Finale zu wenig Teilnehmer anwesend sind.
9-2 Wettbewerber müssen einen zertifizierten Wert an einer Multi-Point Veranstaltung abgegeben haben.
(Die Wettbewerber sind angehalten, ihren höchsten zertifizierten Wert durch die Teilnahme an möglichst vielen Multi-Point Veranstaltungen
zu steigern).
9-3 Die dBDRA lädt die 15 besten Wettbewerber (als Basis dient hier der höchste zertifizierte Wert) jeder regulären Klasse ein, die die o.g.
Bedingungen erfüllen.
In anderen Worten: Um eine Einladung zu erhalten muss man mindestens 100 Punkte während der Saison gesammelt haben UND einen der
15 höchsten zertifizierten Werte der jeweiligen Klasse erreicht haben.
Besondere Bemerkungen:
· Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, weniger (oder mehr) Teilnahmeplätze bei dem Finale gibt, behält sich die
dBDRA das Recht vor, weniger (oder mehr) als 15 Wettbewerber einzuladen.
· Beispiel: Sollten 240 Stellplätze beim Finale zur Verfügung stehen, können pro Klasse 20 teilnehmer eingeladen werden,
statt 15.
· Sollten zwei oder mehrere Wettbewerber identische zertifizierte Werte in derselben Klasse haben, wird ihre Position auf der
Rangliste durch die Gesamtzahl ihrer während der Saison erreichten Punkte festgelegt.
· Sollte ein Wettbewerber sich in mehreren Klassen für das Weltfinale qualifiziert haben, so muss er sich entscheiden, in
welcher Klasse er beim Weltfinale teilnehmen will.
· Die dBDRA behält sich das Recht vor, internationale Wettbewerber zur Teilnahme am Weltfinale einzuladen, auch wenn der
eingeladene Wettbewerber nicht die in diesem Abschnitt des Regelwerks (9) geforderten Bedingungen erfüllt.
9-4 Der zertifizierte Wert ist an das Fahrzeug sowie die Klasse, in der der Wettbewerber startet, gebunden. Dies bedeutet, bei einem Klassenoder
Fahrzeugwechsel ist es notwendig, einen neuen zertifizierten Wert abzugeben.
9-5 Wettbewerber müssen mindestens 30 Tage vor Saisonabschluss Mitglied der dBDRA sein, um eine Einladung zum Weltfinale
bekommen zu können.
9-6 Der Stichtag für den Wechsel der „zertifizierten Klasse“ ist 30 Tage vor dem Saisonabschluss. Die „zertifizierte Klasse“ eines
Wettbewerbers ist die reguläre Klasse, in der der Wettbewerber einen zertifizierten Wert erreicht hat. Während es dem Wettbewerber erlaubt
ist, im Laufe der Saison in mehr als einer Klasse einen zertifizierten Wert abzugeben, darf dies nach dem Stichtag nicht mehr praktiziert
werden.
9-7 Bei allen Multi-Point Veranstaltungen gibt es genau Verordnungen über die Messgeräte sowie deren Kalibrierung.
Abschnitt 10 - Weltrekorde
10-1 Ein verantwortliches Mitglied der dB Drag Racing Association muss anwesend sein, damit ein neuer Weltrekord aufgestellt werden
kann.
10-2 Weltrekorde dürfen nur auf Tripple Point Veranstaltungen sowie am Weltfinale aufgestellt werden.
10-3 Um einen neuen Weltrekord aufzustellen muss der Wettbewerber den alten Weltrekord an einer Veranstaltung zweimal überbieten. Der
niedrigere der beiden rekordbrechenden Werte, wird als neuer Weltrekord verwendet.
10-4 In jedem Fall, indem der Wert eines Teilnehmers möglicherweise zu einem neuen Weltrekord führen könnte müssen die folgenden
Prozeduren durchgeführt werden, um die Gültigkeit des Wertes zu gewährleisten.
· Das Fahrzeug (und das Podium) des Teilnehmers wird sofort unter die Obhut des verantwortlichen dB Drag Racing
Personals gestellt.
· das verantwortliche dB Drag Racing Personal wird daraufhin eine vorgeschriebene Prüfung des Fahrzeuges vornehmen
· Das SPL Messequipment wird auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion geprüft. Sollte ein Messfehler vorliegen, wird
der Wert der Wettbewerber annulliert. Erst wenn die Schwierigkeiten mit der Messausrüstung behoben sind, wird das Fahrzeug
des Wettbewerbers neu gemessen.
· Das verantwortliche dB Drag Racing Personal muss einstimmig die Gültigkeit des Wertes des Wettbewerbers bestätigen.
Sollte sich das Personal nicht einig sein, wird der Wert des Wettbewerbers annulliert. Je nach Art der Unstimmigkeit wird der
Wettbewerber entweder neu gemessen oder disqualifiziert, je nachdem wie es die Umstände vorschreiben.
Abschnitt 11 - Prüfung des Fahrzeuges, Regelverstöße, Strafen
11-1 Die dB Drag Racing Association behält sich das Recht auf Prüfung des Fahrzeuges eines Wettbewerbers zur Gewährleistung der
Regelkonformität vor.
Während einer Überprüfung wird der Wettbewerber aufgefordert, sein Fahrzeug sowie seine Anlage vorzuführen und/oder zu erklären.
11-2 Überprüfungen können wir folgt aussehen (sind jedoch nicht darauf beschränkt):
· Überprüfung des elektrischen Systems des Fahrzeuges
· Überprüfung der Anlage des Fahrzeuges
· Überprüfung des Subwoofergehäuses
· Überprüfung des Armaturenbrettes, der Pedalerie, der Mittelkonsole, des Fahrzeughimmels sowie der Türpaneelen.
· Überprüfung des Steuerpodiums
11-3 Verweigert der Wettbewerber die Anfrage einer Überprüfung des dB Drag Racing Personals, so wird der (die) Wert(e) des
Wettbewerbers annulliert und der Wettbewerber von der Veranstaltung disqualifiziert.
11-4 Wird ein Regelverstoß während des Wettbewerbes entdeckt, kann der Wettbewerber abhängig von der Schwere seines Regelverstoßes
sowie dem Fortschritt des Wettbewerbes vom Wettbewerb disqualifiziert werden.
11-5 Wenn es sich bei einem Regelverstoß um einen unbeabsichtigten und geringfügigen Regelverstoß handelt, kann das Personal des dB
Drag Racing eine Verwarnung aussprechen und dem Wettbewerber die Möglichkeit geben, durch geeignete Schritte den Regelverstoß zu
beseitigen. Wird der Regelverstoß vor den Eliminationsrunden des Wettbewerbes entdeckt, so wird der Qualifikationswert des Wettbewerbes
annulliert und er erhält erneut die Möglichkeit sich zu qualifizieren. Wird der Regelverstoß während der Eliminationsrunden des
Wettbewerbes entdeckt, so wird der Teilnehmer disqualifiziert.
11-6 Handelt es sich bei dem Regelverstoß um einen unabsichtlichen, aber groben Regelverstoß, so wird der Teilnehmer disqualifiziert.
11-7 Ist der Regelverstoß absichtlich und/oder als betrügerische Absicht einzustufen, wird der Teilnehmer disqualifiziert. Zusätzlich behält
sich die dB Drag Racing Association das Recht vor, den Teilnehmer von zukünftigen dB Drag Racing Veranstaltungen auszuschließen.
11-8 Jeder Teilnehmer, der dabei ertappt wird, das Fahrzeug eines anderen Wettbewerbers zu manipulieren, es unbrauchbar zu machen
oder es zu zerstören, wird unmittelbar disqualifiziert. Außerdem führt ein solcher Verstoß zu einem Ausschluss von dB Drag Racing
Wettbewerben auf Lebenszeit.
11-9 Jeder Teilnehmer, der dabei ertappt wird, das SPL Messequipment zu manipulieren, es unbrauchbar zu machen oder es zu zerstören,
wird unmittelbar disqualifiziert. Außerdem führt ein solcher Verstoß zu einem Ausschluss von dB Drag Racing Wettbewerben auf Lebenszeit.
Abschnitt 12 - Verhaltensregeln der Wettbewerber
12-1 Alle Mitglieder der Wettbewerbsteams müssen sich auf professionelle und höfliche Art und Weise verhalten. Körperliche oder verbale
Vorfälle gegenüber anderen Wettbewerbern, den Juroren, Ausstellern oder Zuschauern, kann zur sofortigen Disqualifikation, dem
Ausschluss vom Wettbewerb und disziplinarischen Maßnahmen seitens der dBDRA führen.
12-2 Jedes Mitglied eines Wettbewerbsteams, welches unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen
werden und mit disziplinarischen Maßnahmen seitens des dBDRA rechnen.
12-3 Jedes Mitglied eines Wettbewerbsteams, das eine Bedrohung der Sicherheit für sich oder andere darstellt, kann von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden und mit disziplinarischen Maßnahmen seitens des dBDRA rechnen.
12-4 Jedes Mitglied eines Teams, das in zerstörerischer Weise tätig wird, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und mit
disziplinarischen Maßnahmen seitens des dBDRA rechnen.
Beispiele:
· Einen Wutanfall während der Messung
· Die Verbreitung oder Teilnahme an Vorwürfen gegenüber dB Drag Racing
· kriminelles Verhalten
Abschnitt 13 - Verschiedenes
13-1 Qualifikations-Tie-Breaks - Sollten 2 oder mehrere Wettbewerber während der Qualifikationsrunden den gleichen Wert erzielt haben,
und einer oder mehrere dieser Wettbewerber nicht in die Runde der letzten 8 kommen können, während (ein) andere(r) gleichauf liegende(r)
Wettbewerber unter die letzten 8 kommt, müssen alle gleichauf liegenden Wettbewerber nochmals neu gemessen werden.
Dieses Verfahren dient jedoch nur der Festlegung der Plätze für die Eliminationsrunde.
Sollten alle gleichaufliegenden Wettbewerber jedoch weiterkommen, ist eine erneute Qualifizierungsmessung nicht notwendig, und die Plätze
in der Eliminations-Brackets werden automatisch durch den Computer vergeben.
Beispiel:
Angenommen, 3 Wettbewerber liegen gleichauf mit einem Wert von 153,4 dB. Auf der Rangliste werden die 3 Wettbewerber als 7ter, 8ter
und 9ter gelistet. Um festzustellen, welche beiden Wettbewerber in die Eliminationsrunde vorrücken, muss zwischen den Dreien ein Tie-
Break stattfinden. Alle drei Wettbewerber müssen erneut ihre Qualifikationswerte abgeben. Wenn dann beispielsweise der 7te eine 155,1
abgibt, der 8te eine 155,2 und der 9te eine 156,1, bedeutet das, dass der 9te auf den siebten Platz in der Eliminationsrunde gesetzt wird, der
8t bleibt auf dem achten Eliminationsplatz und der Wettbewerber, der ursprünglich auf dem 7ten Platz war, wandert auf den neunten Platz.
Jetzt können die Eliminations-Brackets erstellt werden und die Elimination kann beginnen.
Weiterhin ist noch erwähnenswert: Selbst wenn alle der drei Wettbewerber höhere Tie-Break-Werte erzielen, als der Wert, der vom
ursprünglich sechstqualifizierten erzielt worden ist, so nehmen die Tie-Break-Teilnehmer nicht dessen Platz ein, da der Tie-Break nur
durchgeführt wurde, um die Plätze 7 und 8 festzulegen.
13-2 Eliminationsrunden-Tie-Break - Sollten 2 Wettbewerber während einer Eliminationsrunde gleichauf liegen, so wird ihnen durch den
Head Judge eine bestimmte Zeit gegeben, um ihre Batterien zu laden (nur über die Lichtmaschine/n, externe Batterieladegeräte sind nicht
zulässig, außer die örtlichen Gegebenheiten verhindern, dass die Motoren der Fahrzeug in einer Halle betrieben werden dürfen) und ihre
Fahrzeuge zu überprüfen. Beide Fahrzeuge müssen während dessen im Messbereich verbleiben. Nachdem diese bestimmte Zeit verstrichen
ist, müssen die Wettbewerber erneut gegeneinander antreten.
Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis ein Sieger ermittelt ist.
13-3 Allen Regeln sind zwingend und die Endscheidung des Head Judge ist bindend.
13-4 Nachweis über die fehlerfreie Funktion des Messsystems auf Multi-Point Veranstaltungen:
· Bei Multi-Point Veranstaltungen darf ausschließlich das gegenwärtig genehmigte Term-LAB Messsystem verwendet werden.
Hierbei ist zu beachten, dass das neue Term-LAB.NET Messgerät keinerlei Kalibrierung benötigt und somit die unten genannten
Kalibrierungsanforderungen nicht zwingend vollzogen werden müssen.
· Die Genauigkeit des Messsystems muss mindestens einmal pro Stunde unter Zuhilfenahme eines genehmigten Kalibrators
nachgeprüft werden. Diese Nachprüfung muss auch erfolgen, sobald ein Mikrophon einem Stoss oder Schlag ausgesetzt war oder
ein Tausch irgendeines Teiles des Messsystems vorgenommen wurde.
· Alle Wettbewerber einer Klasse müssen sich in derselben Lane qualifizieren.
· Wenn während der Eliminationsrunden der Abstand der vorherigen Werte (Qualifikations- oder vorhergehende
Eliminationsrunde) der beiden Wettbewerber weniger als 0,5 dB beträgt, muss das Messsystem nachkalibriert werden. Zusätzlich
muss es auch nachkalibriert werden, wenn die Werte der Abstand der beiden Wettbewerber weniger als 0,5 dB beträgt. Sollte
diese ergeben, dass die Unterschiede zwischen beiden Lanes größer oder gleich dem Unterschied der beiden Werte der
Wettbewerber ist, UND die Nachkalibrierungen würden eine Veränderung der Entscheidung des Laufes ergeben, so wird der Lauf
als unentschieden gewertet und es wird wie in Abschnitt 13-2 beschrieben ein Tie-Break durchgeführt.
Beispiel:
Es findet beispielsweise ein Halbfinale einer Elimination einer bestimmten Klasse statt.
Der Wettbewerber in Lane 1 hat einen vorherigen Wert von 164,3 (sein vorheriger Wert wäre sein Wert, mit dem er das Viertelfinale
gewonnen hat). Der Wettbewerber in Lane 2 hat nur einen Qualifikationswert von 164,6. Weil also der Unterschied zwischen den vorherigen
Werten geringer als 0,5 dB ist, muss das Messsystem nachkalibriert werden. Dann treten die beiden Wettbewerber gegeneinander an.
Nehmen wir an, der Wettbewerber in Lane 1 gewinnt mit einer 164,8 dB. Der Wettbewerber in Lane 2 verliert die Runde mit einer 164,3. Da
die Differenz der beiden Werte weniger als 0,5 dB ist, muss eine Nachkalibrierung erfolgen.
Wahrend der Nachkalibrierung wird nun festgestellt, dass die Lane 1 0,2 dB zu hoch war, während die Lane 2 0,1 zu niedrig war.
Weil der Unterschied der Lanes (0,3 dB) geringer ist als der Unterschied der Werte der Wettbewerber (0,5 dB) UND durch eine Korrektur der
Fehler des Messsystems keine Änderung des Ausgangs des Laufes stattfinden würde, wird das Ergebnis der Runde anerkannt und der
Wettbewerber der Lane 1 rückt in die nächste Runde des Wettbewerbes vor.
Hätte der Wettbewerber in Lane 1 nur mit 0,3 dB Vorsprung gewonnen, wäre diese Runde als unentschieden gewertet worden, da der
Unterschied der beiden Mikrophone ebenfalls 0,3 dB war.
13-5 Aufbau und Abbauzeiten bei Multi-Point Veranstaltungen - Wettbewerber müssen auf Multi-Point Veranstaltungen innerhalb einer
bestimmten Zeitdauer auf- und abgebaut haben. Die Länge der für den Auf- und Abbau veranschlagten Zeit sowie die Strafen für eine
Überschreitung der Zeit müssen vom Veranstalter zu Beginn des Wettbewerbs festgelegt werden.
Beispiel:
Aufbauzeit: 4 Minuten
Abbauzeit: 3 Minuten
Strafe: 1 dB Abzug für jede Minute Überschreitung der Zeiten.
Abschnitt 14 - Fragen und Antworten
Frage: - Können Teile der Anlage ausgebaut werden, um sie in anderen Wettbewerbsfahrzeugen einzubauen? (z.B. Woofer, Gehäuse,
Verstärker, Radios teilen)
Antwort: - Ein Teilnehmer darf sich Equipment borgen, WENN, und zwar NUR WENN er sein eigenes Material während des Wettbewerbes
kaputt geht. Beispielsweise, wenn ein Wettbewerber einen Woofer beim Qualifying durchbrennt, dann darf er sich von irgendjemandem einen
Woofer leihen, um den Wettbewerb fortzusetzen.
Teilnehmer dürfen sich nicht gemeinsames Equipment teilen, um damit mehrere Fahrzeuge für den Wettbewerb auszustatten. Ein Team
kann also beispielsweise kein Amp-Rack bauen und es dann in jedem seiner Fahrzeuge benutzen. Jedes Fahrzeug MUSS seine eigene
Ausrüstung haben Das beinhaltet alle Systemkomponenten ... Verstärker, Lichtmaschinen, Batterien, Woofer, Signalquellen, Podiums,
Signalprozessoren, usw..
Frage: - Wie wird die Messschablone benutzt um eine optimale Platzierung des Messsensors im Fahrzeug zu gewährleisten?
Antwort - Der lange Arm der Schablone steht horizontal, parallel zum Boden. Der vertikale Teil ist im Lot (senkrecht) dazu. Somit ist der
Sensor also horizontal und vertikal ausgerichtet.
Frage: - Kann ein Teilnehmer in jeder Klasse starten, obwohl sein Auto nicht dafür qualifiziert ist? Zum Beispiel, kann ein Wettbewerber, der
normalerweise in der Super Street 1-2 startet, in die Extrem Klasse gehen?
Antwort: - Auf keinen Fall. Die Klasse, in der ein Teilnehmer startet, wird vorgegeben von der Wooferanzahl der Anlage, sowie dem Umfang
der Modifikation des Fahrzeuges. Die Teilnehmer können nur in der Klasse starten, für die ihr Auto eingeteilt wurde.
Frage: - Wenn 2 Lichtmaschinen in einem Super Street Fahrzeug eingebaut sind, darf dann das Fahrzeug laufen, während es in den Lanes
steht? Oder muss das Fahrzeug aus sein?
Antwort: - Das Fahrzeug darf laufen, sofern keine anderen Regeln verletzt werden.
Frage: - In den Klassen, in denen es eine Beschränkung für den „normalen Gebrauch“ gibt, müssen die Sitze bis zum maximalen hinteren
Punkt zu schieben sein, um dieser Regel zu entsprechen?
Antwort: - Nein. Der Teilnehmer darf die Sitze in jede Position einstellen, die er möchte, vorausgesetzt in der Position ist eine normale
Benutzung des Fahrzeuges möglich.
Frage: - In den Regeln für die Super Street Klasse steht, das die Schallwand und die Subwoofer hinter der B-Säule müssen. Gilt das auch für
Batterien oder Verstärker.
Antwort: - Nein. Car Hifi Komponenten dürfen vor der B-Säule installiert sein, solange durch deren Einbau keine anderen Regeln verletzt
werden. Zum Beispiel dürfen Verstärker unterhalb der Fahrer- oder Beifahrersitze eingebaut werden, solange sich diese Sitze dann noch
normal benutzen lassen. Andererseits dürfen Verstärker oder Batterien, nicht im Fußraum (Street und Super Street Klasse) eingebaut
werden, weil dieses den normale Betrieb des Fahrzeuges beeint
Abschnitt 15 – Definitionen
Gebrückt – Die dBDRA definiert Brücken als einen Prozess, bei dem einzelne Endstufenkanäle zusammengefasst werden, um mehr
Ausgangsleistung zu erhalten. Bestehende Endstufen nutzen mehrere verschiedene Methoden, um einen gebrückten Ausgang zu erzeugen.
Manche Endstufen haben einen integrierten Schaltkreis, der das Brücken mit Hilfe eines Schalters oder der Benutzung bestimmter Eingänge
erlaubt. Andere Endstufen benötigen einen separaten Signalprozessor, um einen gebrückten Ausgang bereitzustellen. Manche Endstufen
sind bereits werksseitig gebrückt, und können vom Benutzer nicht mehr gebrückt werden. Die dBDRA nutzt die tatsächliche Anzahl der
gebrückten Kanäle in einem System, um die Berechtigung einer Teilnahme in der Street Klasse zu überprüfen. Die dBDRA behält sich das
Recht vor, Endstufen auf Grund der Anzahl ihrer Kanäle neu einzustufen, um die Einhaltung der Kanalreglementierung in der Street Klasse
zu gewährleisten.
B-Säule – Die B-Säule ist der Teil des Fahrzeugs, an dem sich der Verschlussmechanismus der vorderen Seitentüren befindet. Wir nutzen
die Profilvorderkante dieser Säule (in diesem Regelwerk auch Vorderkante der B-Säule genannt) um eine imaginäre Linie zu definieren, die
zur Erfüllung des Fadentests notwendig ist.
Zertifizierte Klasse – Die Standardklasse, die ein Teilnehmer belegt, um einen zertifizierten SPL-Wert zu erhalten.
Zertifizierter Wettbewerb – Jeder Multi-Point dB Drag Racing Wettbewerb.
Zertifizierter Wert – Der höchste Siegeswert, den ein Teilnehmer auf einem Multi-Point Wettbewerb erzielt.
Kommerzielles Fahrzeug – Als kommerzielles Fahrzeug zählt die Fahrzeugkategorie, die ursprünglich nicht für private Nutzung gedacht ist.
Beispiele hierfür sind Lieferwagen, Krankenwagen, Schulbusse, Lastwagen usw.
Elektrische Leitung – Eine elektrische Leitung ist ein einzelnes Kabel (massiv oder verseilt), dass verwendet wird, um elektrischen Strom zu
transportieren. Ein normales Lautsprecherkabel besteht aus zwei elektrischen Leitungen (eine für Plus und eine für Minus)
Entfernbare Komponenten für den Endverbraucher – Die dBDRA definiert eine entfernbare Komponente für den Endverbraucher (wie
z.B. ein Sitz) als eine serienmäßige Komponente des Fahrzeugs, die für den normalen Betrieb herausnehmbar konstruiert wurde.
Einzelne Schwingspule – Die dBDRA definiert eine einzelne Schwingspule als eine gegenüber den anderen Schwingspulen des Woofers
isolierte Schwingspule. Ein Maximum von zwei Anschlüssen oder Terminals (+ und -) pro einzelner Schwingspule sind erlaubt. Die dBDRA
behält sich das Recht vor, die Anzahl der Schwingspulen pro Woofer zu limitieren.
Enduroformat – Bei diesem Modus wird der Durchschnittswert des Teilnehmers ermittelt, für die Dauer in der er beim Wettbewerb in der
Lane steht (normalerweise 30 sec.)
Klappsitz – Die dBDRA definiert einen Klappsitz als einen serienmäßigen Sitz, der in einem Pick-Up im hinteren Passagierabteil zur Seite
oder nach hinten weggeklappt werden kann.
Messung – Das ist der Prozess, in dem der Schalldruck oder SPL ermittelt wird.
Der daraus resultierende Wert in Dezibel (dB) ist der erzielte Wert.
OEM Äquivalent – Ein Austauschteil kann als äquivalenter Ersatz angesehen werden, wenn er sowohl in der Form als auch in der Funktion
dem Originalteil sehr ähnelt. Dies beinhaltet auch die Steifigkeit, Optik und Größe.
Lautsprecher – Die dBDRA definiert einen konventionellen Lautsprecher als einen tonerzeugenden, elektromechanischen Wandler, der eine
Membran, eine Sicke, einem Korb und eine Schwingspule besitzt.
SPL – Sound Pressure Level (Schalldruck). Der Wert wird in Dezibel ausgedrückt oder kurz “dB”. Je höher die Ziffer, desto lauter der Ton.
Eine Erhöhung um 3 dB bedeutet eine Verdoppelung der akustischen Energie. Eine Erhöhung um 10 dB bedeutet eine Verzehnfachung der
akustischen Energie und eine Lautstärkeverdoppelung für das menschliche Ohr.
Gesponsert – Erhält ein Teilnehmer Unterstützung in jeglicher Art, um für ein Auto-Hifi Produkt, -Firma oder –Dienstleistung zu werben,
dann sagt man er wird gesponsert.
Fadentest – Zwei Juroren stellen sich an den beiden Seiten des Autos auf. Ein Seil (oder Kabel) wird durch die geöffneten Türen geführt.
Beide Juroren spannen das Seil. Nun führen die Juroren das gespannte Seil entlang dem hinteren Türrahmen auf der jeweiligen Seite der
Juroren. Berührt das Seil nicht das Gehäuse, (oder Woofer), ist der Test bestanden.
Wall – Wand. Eine Lautsprecherwand ist definiert als ein Lautsprechergehäuse und/oder eine Schallwand, die die Höhe der imaginären
Linie übersteigt, die sich horizontal von der Oberkante der Fahrertür (dort wo die Seitenfenster in die Tür übergehen) zur Oberkante der Tür
auf der gegenüberliegenden Seite erstreckt.
Walltest - Zwei Juroren stellen sich an den beiden Seiten des Autos auf. Jetzt spannen sie durch die geöffneten Seitenscheiben ein Faden
(Kabel) und führen ihn entlang der Türen bis zum niedrigsten Punkt der Türoberkante (wo die Scheiben in die Tür übergehen).
Wenn das zu beurteilende Gehäuse die Höhe dieses Seils nicht übersteigt, wird es nicht als "Wall" angesehen. Ragt irgendein Teil des
Gehäuses über die Höhe des Fadens hinaus, wird das Gehäuse als "Wall" angesehen.
Woofer – Ein Lautsprecher, der für die Basswiedergabe entwickelt wurde. Er wird auch Treiber, Subwoofer, Basslautsprecher oder Sub
genannt. Die dBDRA bezeichnet alle Lautsprecher mit einem Durchmesser von 20 cm (8“) oder größer als Woofer.
Fahrzeugaußenhaut – Die dBDRA bezeichnet damit die Außenhaut (Dach, Front, Heck, Seiten) des serienmäßigen Fahrzeugs, die Ihm sein
unverwechselbares Erscheinungsbild gibt. Dieser Bereich des Fahrzeugs ist auch normalerweise lackiert. Die Unterseite oder das
Fahrgestell des Fahrzeugs wird nicht als Teil der Fahrzeugaußenhaut gezählt.
Abschnitt 16- Haftung
Sign of Music, der Veranstalter oder die dBDRA übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder Personen jeglicher Art. Der
Teilnehmer betritt die Veranstaltung auf eigenes Risiko.
Alle Regeln werden gemäß der dahinter liegenden Absicht ausgelegt und durchgesetzt.
Abschnitt 17 – Proteste
Proteste gegen Regelverletzungen anderer Teilnehmer müssen bis zum Ende der Qualifikationsrunden (sofern vorher erkannt) der
Veranstaltung beim Head Judge vorliegen.
Um Proteste bei Nichtigkeit sowie falsche Anschuldigungen zu vermeiden, muss der Protestierende ein Protestgeld von 150,- beim Head
Judge hinterlegen. Der Head Judge geht dann dem Vorwurf nach und kann vom Teilnehmer, gegen den der Protest gerichtet wurde,
verlangen, dass er die Komponenten der Anlage, Verkleidungen oder andere Teile des Fahrzeugs demontiert, soweit dies zur Überprüfung
der Vorwürfe notwendig ist. Sollte der Teilnehmer sich weigern, gilt der Vorwurf als gerechtfertigt. Kommt der Head Judge zu dem Schluss,
dass der Vorwurf fälschlicherweise erhoben wurde, erhält der Teilnehmer, gegen den der Protest gerichtet wurde, das Protestgeld als
Entschädigung für eventuell bei der Überprüfung beschädigte Einbauten. Ist der Protest gerechtfertigt, erhält der Protestierende das
Protestgeld zurück. Der Head Judge entscheidet dann mit welchen Mitteln der Regelverstoß geahndet wird.
Abschnitt 18 – Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass durch den Umbau der Fahrzeuge teilweise die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt und das Fahrzeug dann nur
noch auf einem Anhänger transportiert werden darf. Sollte ein Fahrzeug derart umgebaut werden, dass z.B. das Fahrzeug mit Handgas
betrieben wird, muss die Sicherheit aller beteiligten gewährleistet sein.
Abschnitt 19 – Sonstiges
Bei Hallenveranstaltungen kann es vorkommen, dass Motoren der Wettbewerbsfahrzeuge nicht laufen dürfen.
Der Teilnehmer muss auf verlangen des Head- und/oder Pre Judges jederzeit seine Anlage auf Regelkonformität prüfen lassen. Verweigert
er dieses, so wird er disqualifiziert.
Abschnitt 20 – Mitgliedschaften
Teilnehmer können ihre Mitgliedschaft entweder unter
www.termpro.de oder an jedem Messwagen abschließen. Mehr Infos zur
Mitgliedschaft ebenfalls unter
www.termpro.de
Abschnitt 21 - Startgebühren
Die Startgebühren sind je nach Status und Größe der Veranstaltung. Single-Point Event 0,- - 15,- , Multi-Point Event 20,- - 50,- .
Das Urteil des Head Judges ist endgültig und bindend.
Durch das Teilnehmen an einem dB Drag Racing Wettbewerb werden die o.g. Regeln anerkannt. Diese
Regeln sind Bestandteil der Mitgliedschaft.
dB Drag Racing Regelwerk Stand 2004.1, alle bisherigen Regelwerke verlieren ihre Gültigkeit.