Hi
Man lese aufmerksam die AGBen von
www.iceled.de:
(
http://www.iceled.de/html/rechtswesen.html)
13. Sorgfaltspflicht: Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine KfZ- Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug bei Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV- Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile liegt beim Käufer. Iceled gibt daher keine Garantie auf Eintragung der im Verkauf befindlichen Produkte.
13.1 Iceled Germany weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle Artikel, soweit nicht anders gekennzeichnet, nur zu Showzwecken eingesetzt werden dürfen und nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden dürfen, da sie meist nicht durch die Straßenverkehrsordnung zugelassen sind. Sollte der Besteller diese Artikel dennoch im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen, geschieht dies auf dessen eigene Gefahr und Verantwortung auch mit allen Rechtsfolgen. Jegliche Verantwortung über den Einsatz im öffentlichen Verkehr liegt somit beim Käufer (Nutzer). Einer Teilverantwortung von “Iceled Germany” wird ausdrücklich widersprochen durch den Hinweis auf den ausschliesslichen Showcareinsatz der Iceled Produkte. Der Käufer hat sich stets über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und danach zu handeln.
Kurzum: nicht zulässig im Strassenverkehr.
Auch sehr interessant:
Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen: [...]
7.3 Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird.
"Autorisierte" Fachwerkstätten werden jedoch nicht genannt.
Sprich: wer sich den Kram selber einbaut, verliert automatisch seine Garantieansprüche!!!
Mal drüber nachdenken
Grüße
Christian