Neue Pfandregeln: (gerade gefunden) Aber auch kein Gesetzestext
Wie hoch ist das Pfand?
Bisher waren auf Einwegflaschen und Dosen mit bis zu 1,5 Litern Inhalt 25 Cent, für größere Getränkeverpackungen 50 Cent fällig. Ab 1. Mai gilt für alle Verpackungsgrößen von 0,1 bis drei Liter ein einheitliches Pfand von 25 Cent.
Wann muß Pfand gezahlt werden
Seit 1. Mai wird auf mehr Getränkesorten in Einwegverpackungen Pfand erhoben als bisher. Zusätzlich zu Bier und Biermischgetränken, allen Mineralwässern sowie kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken wie Cola und Limonade fallen künftig auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und die so genannten Alkopops, Mischgetränke mit weniger als 15 Prozent Alkoholgehalt, unter die Pfandpflicht.
Was ist pfandfrei?
Wie bisher muß auch weiterhin weder für Wein und Spirituosen noch für Milch in Einwegverpackungen Pfand gezahlt werden. Auch Fruchtsaft und -nektar, Gemüsesäfte und fast alle Diätgetränke sind pfandfrei, ebenso Milchmixgetränke, wenn sie mindestens zur Hälfte aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen.
Wo kann das Pfand eingelöst werden?
Verbraucher können ihren Getränkeabfall in jedem Geschäft abgeben, das die entsprechende Einwegverpackungsart verkauft. Konkret: Wenn ein Händler Dosen verkauft, muß er auch bei der Konkurrenz oder im Automaten gekaufte Dosen zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Führt er nur Pet-Flaschen, kann er leere Dosen zurückweisen.
Was tun mit alten Einweg-Pfandflaschen?
Wer noch alte Einwegverpackungen hat und nicht mehr weiß, wo sie herstammen, hat Glück: Auch für sie gilt die neue Rücknahmepflicht.
Gibt es Ausnahmen von der Pfandpflicht?
Die Pflicht zur Rücknahme aller Einwegverpackungen betrifft nur Supermärkte und Geschäfte mit mindestens 200 Quadratmetern Verkaufsfläche. Kein Grund, das Pfand zu verweigern, ist eine Beschädigung - allerdings muß der Händler noch erkennen können, um welche Art der Verpackung es sich handelt.