Ich denke mal das die AGB´s des Diestleisters da ausschlaggebend sind, nach meinem Kentnisstand steht da aber zu 99% drin das die Kündigung der Schriftform bedarf, mehr nicht, wie man das erledigt ist dann jedem selbst überlassen da in ein Kündigungsschreiben Informationen reingehöhren die nur dem nutzendem Kunden zugänglich sind (zb Kundennummer, Postanschrift sowie Kündigungsfrist und dergl.)
Der Gainregler eines Amps dient lediglich zur Pegelanpassung der HU und nicht zur Begrenzung der Verstärkerleistung. :kopfkratzen: