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mondeo-tobi

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1

Monday, January 15th 2007, 11:22am

Frage zu einem "mißglückten Internetkauf"

Hi all,

ich hab mich grad in dem Forum angemeldet, weil meine Frage in ein paar
anderen einfach "rausgeworfen" wurde...

Weiss zwar nicht warum, aber naja... (ok, ich hats da ein bisschen anders "formuliert", weil ich stinkesauer bin)

Mein Problem:

Ich hab vor ein paar Wochen eine große Rockford Endstufe im Internet bestellt. Per Nachnahme-Versand (war mir zu gefährlich, so viel Kohle im Voraus hinzublätterm).
Dann kam die Woche der Supergau:

Autocrash -> Heck vom Mondeo is gut im Eimer... SOwohl rechter Kotflügel, als Auch Stoßstange, als auch Kofferraumklappe sind im Eimer... Wird einiges kosten.

Zum eigentlichen Problem zurück - die Endstufe war ja immer noch nicht bei mir -> gab da anscheinend paar Probleme. Ich dann den Verkäufer angemailt, dass ich die Endstufe nicht mehr nehmen kann, da mir das Geld fehlt.
Soo: Die Endstufe ist anscheinend gerade jetzt auf dem Weg zu mir - gerade jetz
Er, also der Verkäufer, droht mir jetzt mit Anwalt und so Zeug, dass ich die Endstufe annehmen muss.

Ich kann mich doch aber aufs Fernabsatzgesetz berufen, oder nicht? Wofür gibts das denn sonst?

Ich hoffe, ihr könnt mir dazu bisschen helfen...

Danke schonmal,

Tobi.

Fabian

Der schwarze Mann von nebenan

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2

Monday, January 15th 2007, 11:48am

Beim Händler gekauft oder nicht?

Gruß

Fabian

PS: Erklär mal bitte warum Nachnahme sicherer sein soll. Da kannste prima einen Backstein an der Haustüre kaufen.
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Meine Webseite (im Aufbau) mit aktuell zum Verkauf stehenden Teilen.

mondeo-tobi

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3

Monday, January 15th 2007, 11:56am

ja - hier gekauft:

**** – Car – HiFi

Mit dem Backstein haste wohl recht... :rolleyes:

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4

Monday, January 15th 2007, 12:02pm

I-net kauf

Hi

Also wenns vom Händler ist sollte es eigentlich kein Problem sein, du kannst innerhalb von 14 Tg bei Nichtgefallen zurücksenden, wobei das vorraussetzt das du das Paket schon mal angenommen hast.Dann kann dir der Händler allerdings gar nix und muß das Teil zurücknehmen und trägt auch die Kosten.Allerdings sollte ein halbwegs vernünftiger Händler da keine Probleme machen..

@Fabian
Bei Nachnahme kannst du die Weiterleitung der Kohle bei der Post noch stoppen zumindest mal bei uns , habe ich selber schon gemacht.

MFG

Marc
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mondeo-tobi

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5

Monday, January 15th 2007, 12:06pm

ich kann jetz aber nicht 1400Euro ausgeben, auf die ich dann ewig warten darf -> brauch das Geld für die Reperatur des Autos... ;(

6

Monday, January 15th 2007, 12:19pm

Hallo,

Wenn es um so viel Geld geht, wird der Händler die Endstufe wohl extra für dich bestellt haben? Wenn das nur ein kleiner Laden ist kann ich durchaus verstehen, dass er darauf verzichten kann so ein teures Gerät rumliegen zu haben. Das kann er dann in 2 Jahren hier im Flohmarkt für die Hälfte verschleudern...

Naja, Gesetz ist Gesetz, also du kannst die Ware auf jeden Fall nach Annahme innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Ich glaube auch nicht, dass er bei Nichtannahme des Pakets zum Anwalt rennt, das fällt dann doch zu sehr unter "Unternehmerrisiko". Auf was will er dich denn verklagen? Versandkosten? Beschaffungsaufwand?

Ich weiß nicht, wie das Händlernetz von Rockford aufgebaut ist, aber vielleicht hilft es auch, mit der Kontaktierung des Vertriebs zu drohen. ;)

@Newcomer: Du weißt doch, wie das ist: Ein "halbwegs vernünftiger Händler" ist nichts wert, sobald jemand anderes das Gerät für 10€ weniger verkauft. Geiz ist geil.


Viele Grüße,
Olli
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mondeo-tobi

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7

Monday, January 15th 2007, 12:29pm

Wo steht denn das mit der Annahme?

Find das nirgends in nem Gesetzestext - auch die vom Verbraucherschutz ham davon nix gesagt... :O

Was ich noch gelesen hab: Bevor er mir keine "Vertragsurkunde" zukommen lässt, ist kein Vertrag als abgeschlossen anzusehen.

Ich hab keine Rechnung, keinen Hinweis aus Ferabsatzgesetz, usw... von ihm bekommen.
Somit ist doch rein rechtlich gesehen, gar kein Geschäft an sich zustande gekommen.

Denn die Vertragsurkunde wäre ja eine Grundlage für den Widerruf des Vetrages...

Newcomer

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8

Monday, January 15th 2007, 12:42pm

Annahme

Hi das braucht auch nicht drinnstehen weil es sich aus dem Gesetzestext ergibt.
Du kannst bei "Nichtgefallen" z.B. das Teil zurückgeben.
Das setzt ja aber vorraus das du sie auch gehabt hast :D
Man kann sich als Händler nicht mit den Geldproblemen der Käufer rumschlagen, zunächst must du mal den Kaufvertrag erfüllen bevor du das Teil zurücksenden kannst.Ich habe in meinen AGB zb auch ein Abschnitt drinn welcher sich darauf beruft , wenn ich extra irgendwas Exotisches bestellen muß und es wird nicht genommen das ich hier meine Unkosten geltend mache.

MFG

Marc
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Monday, January 15th 2007, 12:48pm

Hi,
ich hab jetzt mitm Chef meiner Freundin telefoniert:

Da ich nicht über das FernAG informier wurde, ist kein gülitger Fernabsatzvertag zuStande gekommen.

Somit hat sich die gaze Aufregung eh erledigt.

Ich muss das Paket nicht annehmen.

Danke dennoch für eure fleissige Hilfe!!

Gruß,
Andy.

PS: Du hast bissle was falsch verstanden: Die Ware muss einem nicht gefallen oder nicht nicht gefallen -> ohne ANgabe eines Grundes kann man auf sein Widerrufsrecht zurückgreifen

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10

Monday, January 15th 2007, 1:01pm

Nix Falsch verstanden

Nöö hab ich nicht ist nur ein Beispiel.
Du must hier zwischen Wiedrufsrecht und Rückgaberecht unterscheiden ( das ist Sache des Händlers was er einräumt)
Dieser Dschungel ist nicht so durchsichtig und die Gerichte streiten sich da auch.
Und der Chef sollte wissen das es ausreicht wenn du beim Bestellvorgang auf der HP über die AGB stolperst, das dies ausreichend ist.Der muß dir keine Mail zusenden.Schlimmstenfalls kann sich ( Quelle Berliner Landgericht ) die Wiederufsfrist von 2 auf 4 Wochen dadurch verlängern.
In Textform muß es letztendlich dann der Ware beiliegen, aber das siehst du ja auch erst nach Annahme des Paketes.

Text:
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von zwei Wochen und einem Monat. Die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist beträgt nur dann zwei Wochen, wenn der Verbraucher über seine Rechte vor oder bei Vertragsschluss in Textform (Fax, E-Mail, Brief) belehrt wird. Der bloße Hinweis auf der eBay-Seite oder der Homepage genügt dieser Anforderung nicht. In § 355 Abs. 2 BGB ist ausdrücklich bestimmt, dass die Frist einen Monat (nicht wie häufig anzutreffen 4 Wochen!) beträgt, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss bzw. erst jetzt in Textform erfolgt.

Text:
Darüber hinaus muss der Unternehmer den Verbraucher spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) und einer hervorgehobenen und deutlichen Form über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs oder Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts informieren. In der Praxis erfolgt dies in der Regel dadurch, dass beim Versand des Artikels eine vollständige schriftliche Belehrung beigefügt wird.


MFG

Marc
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Monday, January 15th 2007, 1:06pm

Es wurde keine Bestellung über die Homepage/Shop gemacht ->

Im FernAGsteht auch, dass der UNternehmer den Verbraucher VOR ABSCHLUSS EINES FERNABSATZVERTRAGES informieren muss,...

über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts...

Darauf bezieht er sich.

Das wurde aber nicht getan...

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12

Monday, January 15th 2007, 1:15pm

Nachsehen

Also da würde ich mir das aber nochmal ansehen, gerade bei ebay steht oft dabei das man ein Wiedrrufsrecht hat .
Es reicht aus wenn es irgendwo im Angbotstext oder bei ebay steht.
Wenn das nirgendwo aufgeführt ist isser eh selbst Schuld :D

Wo hast du die den im Internet bestellt , wenn nicht im Shop oder HP ?

MFG

Marc

PS hab mir deren HP angesehen und da steht auf jeden Fall alles drauf, AGB und Wiederrufsrecht.
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Monday, January 15th 2007, 1:20pm

Per Mail ...

Ich hab nachgeguckt -> auf seiner Page steht was drüber.

Da hab ich aber ja nicht gekauft... Und er hat mich in userem Mailverkehr nicht darüber infomiert...

Hätte er doch müssen, oder?

PS: Hilft ja alles nix - kanns so oder so nicht annehmen, weil ich die Kohle nicht mehr zur Verfügung hab... er wird schon drauf eingehen, dass ich ihm die Versandkosten erstatte.