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Twingo_Chris

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1

Thursday, February 19th 2004, 12:00pm

Keine Garantie als Zweitkäufer!

Hallo

Ich habe vor einigen Monaten ein gebrauchtes Frontsystem gekauft bei eBay mit Rechnung und damals 21 Monaten "Restgarantie".
Wie es das Schicksal wollte ist nach ca. 2 Monaten ein TMT defekt gewesen.

Also telefoniert, eingeschickt und gewartet.
Eigentlich sollte das JBL gegen ein Hollywood Sound Kompo ausgetauscht werden, aber ich bekam die "neue" version vom JBL Kompo zurück.

Auf Nachfrage teile man mir folgendes mit:

Quoted

Sehr geehrter Herr Müller,

nach dem Telefonat von Ihnen schien erst alles klar zu sein. Als Ihre Ware dann bei uns ankam und mit einer Rechnung von einem Herrn B. bei lag, der ein sehr guter und zufriedener Kunde bei uns ist, machte uns das ganze etwas Misstrauisch, da Sie doch etwas weiter weg wohnen.

Da der Wohnsitz vom Herrn B. gerade mal 4km weg ist und er regelmäßig unseren Laden besucht,
sprachen wir ihn einfach darauf an. Er teilte uns dann mit, das er durch einen Fahrzeug wechseln dieses System im Internet versteigert hatte und für ca. 70€ wegging.

Da Sie als Zweitkäufer normalerweise keinen Anspruch auf Garantie haben, waren wir trotzdem so Kulant und haben Ihnen das System ersetzt. Ein Umtausch gegen Aufpreis ist leider ausgeschlossen!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen



Das man als "Zeitkäufer" keinen anspruch auf Garantie hat bedeutet ja, dass ich keine Ware verkaufen kann und dem Käufer meine Garantie "mitverkaufen" kann!

Also: Jeder Kauf von gebrauchten Artikeln mit "Restgarantie" bei eBay ist Shit! Die Rechnung hat höchsten einen guten brennwert aber sonst keinen Wert!

Was sagt ihr dazu!?
Stimmt das?? Wo kann man die gesetzliche Grundlage nachlesen?
Oder ist das in den AGB des Geschäftes festgelegt?

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d. h. du darfst sie kostenlos nutzen.
Aber sie ist nicht Open Source, d. h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
;)

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2

Thursday, February 19th 2004, 12:18pm

Hallo Chris,

ich glaube nicht, dass das so stimmt! Ich habe auch schon sehr oft für "internetlose" Bekannte was im Netz bestellt, und da ich da schon angemeldet war und es deshalb auf meinen Namen bestellt habe, hieße das ja, dass die alle keine Garantie auf die Sachen hätten... Er hatte vermutlich einfach keine Lust, dass jemand, der 70€ bezahlt hat jetzt ein neues System für 150€ von ihm bekommt.

Also ich halte das eher für eine Ausrede, aber wenn es doch stimmt, dann machst du dich im "Biete-Forum" gerade strafbar.:D

Viele Grüße,
Olli
Alpine 9887R
Eton CX 280 @ Soundstream D100 Series II
Eton D 160 SQ @ Mean Machine 99
Hollywood Edge 1224 @ Steg 310.2

Verbaut in einem Golf 4

Twingo_Chris

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3

Thursday, February 19th 2004, 12:26pm

Habe ich auch schon festgestellt, dass ich meinen Angebotstext wohl überarbeiten muss hinsichtlich der Garantie..ab erstmal abwarten was die anderen sagen.

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dermoh

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4

Thursday, February 19th 2004, 1:15pm

kenn mich damit jetzt auch net so aus, aber das wäre echt riesengroßer bockmist!

Aber ich glaube nicht, das die Garantie auf eine Bestimmte Person festgelegt ist!
MfG Frank

Fabian

Der schwarze Mann von nebenan

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5

Thursday, February 19th 2004, 4:48pm

Leutz, ihr werft wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander!

Garantie kann jeder Händler/Hersteller so geben, wie er es für richtig hält. Wenn er euch garantiert, daß die Lautsprecher sich in Gold verwandeln, wenn man sie nur mit Blut von rosa Elefanten bestreicht, dann kann er das tun und dafür haftbar gemacht werden, falls ihr mal nen rosa Elefanten findet und es beim Ausprobieren nicht klappt.

Garantie ist also eine rein freiwillige Sache und kann auch auf den direkten Käufer beschränkt werden.

Die Gewährleistung MUSS jeder Händler/Hersteller geben und ist Gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt. Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler, danach beim Käufer.

Die Gewährleistung kann nicht durch den Verkauf verloren gehen. Du hast also Anrecht darauf, deine TMTs repariert zu bekommen sofern du sie nicht durch Überlastung selber zerstört hast, nicht mehr nicht weniger. Austausch oder gar Geld zurück gibts nur in Ausnahmefällen.

Gruß

Fabian
___________________________
Meine Webseite (im Aufbau) mit aktuell zum Verkauf stehenden Teilen.

Twingo_Chris

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Thursday, February 19th 2004, 5:25pm

Danke für die Aufklärung :)

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EPICENTER

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Thursday, February 19th 2004, 6:45pm

Diese Sache bezieht sich ja auf das Gerät und nicht auf den Besitzer!!
Denke er wollte nur seine Kulanz nochmals unterstreichen!
Außerdem hat er eh keinen Stress damit ...wenn der Vertrieb gut ist, dann ist der Händler auch gut! ;)
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