Hallo
Ich habe vor einigen Monaten ein gebrauchtes Frontsystem gekauft bei eBay mit Rechnung und damals 21 Monaten "Restgarantie".
Wie es das Schicksal wollte ist nach ca. 2 Monaten ein TMT defekt gewesen.
Also telefoniert, eingeschickt und gewartet.
Eigentlich sollte das JBL gegen ein Hollywood Sound Kompo ausgetauscht werden, aber ich bekam die "neue" version vom JBL Kompo zurück.
Auf Nachfrage teile man mir folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Müller,
nach dem Telefonat von Ihnen schien erst alles klar zu sein. Als Ihre Ware dann bei uns ankam und mit einer Rechnung von einem Herrn B. bei lag, der ein sehr guter und zufriedener Kunde bei uns ist, machte uns das ganze etwas Misstrauisch, da Sie doch etwas weiter weg wohnen.
Da der Wohnsitz vom Herrn B. gerade mal 4km weg ist und er regelmäßig unseren Laden besucht,
sprachen wir ihn einfach darauf an. Er teilte uns dann mit, das er durch einen Fahrzeug wechseln dieses System im Internet versteigert hatte und für ca. 70€ wegging.
Da Sie als Zweitkäufer normalerweise keinen Anspruch auf Garantie haben, waren wir trotzdem so Kulant und haben Ihnen das System ersetzt. Ein Umtausch gegen Aufpreis ist leider ausgeschlossen!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Das man als "Zeitkäufer" keinen anspruch auf Garantie hat bedeutet ja, dass ich keine Ware verkaufen kann und dem Käufer meine Garantie "mitverkaufen" kann!
Also: Jeder Kauf von gebrauchten Artikeln mit "Restgarantie" bei eBay ist Shit! Die Rechnung hat höchsten einen guten brennwert aber sonst keinen Wert!
Was sagt ihr dazu!?
Stimmt das?? Wo kann man die gesetzliche Grundlage nachlesen?
Oder ist das in den AGB des Geschäftes festgelegt?