dürfen sie leider doch, weil auch die 2-3 messungen machen müssen....diese sind jeweils über 300 meter und da kommt schon was zusammen.
wenn die nun aber merken der macht noch schneller, dann messen die immer weiter bis irgendwann der höchste wert anliegt, erst dann wirrste rausgewunken.
beim martin kann ich mir vorstellen reine glückssache das da nich mehr gekommen is.
Jein!
Man wird älter und bekommt mehr Erfahrung!
Du bist, wenn so etwas passiert nur für das erste Verkehrsvergehen haftbar!
D.h. du überfährst eine durchgezogene Linie beim Überholen und begehst danach eine Geschwindigkeitsübertretung, können sie Dir im Prinzip nur etwas wegen der durchgezogenen Linie anhaben. Denn die Beamten sind dazu verpflichtet Dich unmittelbar nach dem ersten Vergehen darauf hin zu weisen und nicht erst wenn Du zahlreiche Vergehen verursacht hast und andere Leute damit in Gefahr gebracht hast.
gruß Martin