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Physician

Ostkind

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1

Saturday, March 19th 2005, 11:43am

Die Polizei: Dein Comedian am Abend ...

Was man nicht so alles erlebt ...

Ich hoffe die Geschichte ist wenigstens ein bisschen interessant, muss ich nämlich grad mal aufschreiben.

Es hatte sich so zugetragen, dass wir uns auf dem Parkdeck einer Einkaufspassage in der Innenstadt trafen um dort bisschen Musik zu hören, mal bissel an der Anlage rumzudrehen und einfach zu erzählen.
Nachdem das durch war setzten wir uns in das Eiscafe in der Passage und verweilten dort bei Kaffee, Milchshake und Co.

So gegen 19 Uhr 30 brachen wir auf und wurden prompt auf dem Dach von den Herren in grün gestoppt. Die wollten einen Personen- und Drogenkontrolle machen ... Wie fein - wir sahen ja alle aus wie Junkies 8o

Ich war als zweiter dran und der Beamte meinte mir einfach mal so in die Tasche zu greifen. Ich wies ihn zurück, fragte nach der Grundlage dessen.
Keine vernüftige Erklärung, ich noch mit dem Halbwissen, dass diese das gar nicht dürfen auf dem Halbwissen beharrt.

Martin, Alex (war vor mir dran) und Martins Freundin durften dann direkt gehen, wurden nur auf Personalien geprüft.

Da der Beamte sich scheinbar auch nicht sicher war und ich dem 'Argument' (in etwa - nicht wörtlich ;)) "Hier sind 100 Kollegen am Objekt im Einsatz, dann wird das schon seine Richtigkeit haben ..." nix abgewinnen konnte, holte er den Einsatzleiter.
Auf meine Frage nach rechtlicher Grundlage sagte er auch was (§14(2)2 Th. PAG) und ich lies mich einschüchtern ;) Er sprach dann auch von zwangsweiser Durchsetzung und konnte sich wesentlich besser verkaufen als die Kollegen.

Gut, die ewige Zeit hat man nicht, zu verbergen auch nix. Also kurz mal das Telefon aus der Tasche genommen und den restlichen Kram ...

Dann wollten die mich ja nichtmal mehr abtasten :P Naja, habens dann doch getan.

Der Spaß war durch, ich geh zum Auto und bekomme noch so Sprüche hinterher gerufen von wegen Geltungsbedürfnis, etc.

Ich mach mich auf den Heimweg, bemerke nicht was Sache ist :(

Keine Stunde zuhaus klingelts und die beiden Buben stehn da ?( Ja, hatte der eine nicht direkt meinen Ausweis in die Oberschenkeltasche gesteckt X( Den gaben die mir dann mal wieder mit der Bemerkung sie wären eh grad in der Gegend gewesen ...

Und die Moral von der Geschicht? Ich bin Prinzipienreiter und da auch noch sehr inkonsequent 8o

Wieso?

Naja, ich hab dann natürlich direkt mal das PAG runtergeladen und nachgesehen. Die dürfen es eben doch nicht ...
Der benannte Satz (vom Einsatzleiter) behandelt die Durchsuchung von Personen, wenn die ihre Identität nicht nachweisen können!

Find ich prima, wie dreist und durchtrieben die einem was vom Pferd erzählen.

Jedenfalls ist das PAG jetzt ausgedruckt im Auto vorhanden (damit hat man ja die häufigsten Begegnungen mit den Herren) und ich kann nachschlagen. Durchgelesen hab ich mir die interessanten Stellen auch und weiß jetzt wenigstens, dass DIE mich nicht durchsuchen, Taschen ausleeren lassen oder ähnliches.

Tolle Geschichte? Naja, ich weiß nicht, aber man lernt eben immer dazu ...

Nachdenkliche Grüße, Seb

dermoh

Druffhabinger

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2

Saturday, March 19th 2005, 6:33pm

was es net alles gibt.

Aber ich kenn des, wenn die Herren in Grün auftauchen und was von einem wollen gehts mir auch so, das man meist schon eingeschüchtert an die Sache rangeht.

Wo gibs denn das PAG (vor allem, was ist das?)
MfG Frank

3

Saturday, March 19th 2005, 8:26pm

mh was ihr alle für Probleme habt mit der Polizei.

Ich geh mitm Kollegen öfters zur Wache und trink da nen Kaffee. Oder ausserdienstlich sieht man die Herren auch mal in der Kneipe von nebenan...
alles wird gut... :spring:

Physician

Ostkind

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4

Sunday, March 20th 2005, 10:24am

Quoted

Original von dermoh
...
Wo gibs denn das PAG (vor allem, was ist das?)


PolizeiAufgabenGesetz, gibt es normalerweise von dem Bundesland als PDF (wenigstens in Thüringen so). Ansonsten hilft google.de recht gut ;)
Das die Rechtsgrundlage für das handeln der Polizei dar. Dort kann man eben nachlesen, wann jemand gefesselt werden darf und/oder muss. Gleiches gilt eben auch für Schusswaffengebrauch und Durchsuchung von Personen und Eigentum.

Sehr interessant das malzu lesen, weil man doch schon sicherer ist was da darf und was nicht.

Wie geschrieben bin ich weder Kiffer noch sonstwie unterwegs, aber mich nervt eben die Art (gerade der Kerl war dreistest!) und dann dürfen die des noch net mal.

Naja, bis jetzt noch nix weiter passiert ;) Aber ich werde da schon meinen Kleinkrieg führen :P:D ;)

Grüße, Seb

Shakerz

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5

Tuesday, March 29th 2005, 7:08pm

Hallo,

ich kenn zwar das Thüringer PAG nicht, aber das Bayerische PAG. Nach dem Bayerischen PAG wäre es aber auf jeden Fall in Ordnung gewesen, daß du auf dem Parkdeck durchsucht wirst. Es wäre in diesem Fall aber nicht mit einer Personenkontrolle bezgl. Drogen zu begründen gewesen (bei Verdacht Drogen würde nämlich die Strafprozessordnung StPO zum Tragen kommen). Immer wenn der Verdacht einer Straftat besteht, ist die StPO das einschlägige Gesetz. Die PAG der Länder regeln ausschließlich die Gefahrenabwehr. Soweit so gut. Zurück zur Durchsuchung. Das Bayerische PAG behält für Personenkontrollen/ Durchsuchungen folgenden kleinen Satz bereits:

(Sinngemäß): Personen, die sich in, an oder in der Nähe von öffentlichen Versorgungseinrichtungen, VERKEHRSEINRICHTUNGEN oder sonstigen gefährdeten Objekten befinden....können...auch ohne Grund.....einer Kontrolle unterzogen werden, sowie die Person und die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.

Soviel zu dem Thema.

Kleiner Tip: wenn ich irgendwo rumstehe und mir einer wegen Drogen mal ganz pauschal in der Tasche rumsuchen will, dann wird es dafür NIE eine Rechtsgrundlage geben.

Anders sieht es aus, wenn du mit dem Auto unterwegs bist: wenn Anzeichen vorhanden sind, das du Drogen konsumiert hast (und die Anzeichen sind sehr dehnbar und individuell auslegbar), dann musst du das Spielchen mitmachen. §34 StVO gibt der Polizei das Recht, Fahrzeuge, sowie die Fahrzeugführer, auf ihre VERKEHRSTÜCHTIGKEIT zu überprüfen.

Das ganze darf grundlos geschehen. Sogenannte allgemeine Verkehrskontrolle. Die StVO (Straßenverkehrsordnung) ist ein Bundesgesetz und gilt nicht nur in Bayern.

Alkohol- u. Drogentest sind freiwillig. Verweigere ich den, mach ich mich grundsätzlich mal etwas verdächtiger. Hab ich noch gerötete Augen oder verhalte mich etwas nervös, sitz ich live bei der Blutentnahme. Und die kann, wenn begründete Verdachtmomente vorhanden sind (rote Augen, nervöses Gesamtverhalten), auch mit Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese kann ich nicht ablehenen.


Gruß

S.

Physician

Ostkind

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6

Wednesday, March 30th 2005, 10:33am

Hallo Shakerz,

schön das sich jemand interessiert mit dem Thema auseinandersetzt :)

Bei der Sache mit der Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeug und Fahrer ist aber sicher nicht der Innenraum sowie die persönlichen Gegenstände gemeint. Könnte ich mir zumindest nicht vorstellen.
Das ist mir auch schon einmal passiert, dass der Bube in grün gern ins Handschufach schauen wollte. Das kann nicht im Sinne der Verkehrstüchtigkeit liegen, oder?

Aber ich werde mir diesbezüglich auch mal die StVZO zu Gemüte führen (natürlich auch die StVO), weil es doch interessant ist. Ich habe zwar wegen meines Autos noch keine Erfahrungen mit den Herren gemacht, aber man soll ja auch mal vorbeugen ;)

Zum Thema Blutentnahme frag ich mich immer (hat mir noch keiner angeboten ;)) ob die das auch durchsetzen, wenn sie sich nicht sicher sind?! Das wäre ja dann grober Unfug, jemanden da zur Blutentnahme zu schleifen, oder?

Ein Bekannter hatte schon mal Pusten dürfen, weil er mit seinem Auto Schlaglöchern auswich. Wenn er das nicht gemacht hätte ... Ich kann es mir nicht vorstellen, weil eben sonstige Anzeichen gefehlt haben und er ja sein Verhalten auch erklärt hat.

Naja, ich finds auf jeden Fall ein interessantes Thema!

Viele Grüße, Seb

Shakerz

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7

Wednesday, March 30th 2005, 10:55am

Hallo,

das Handschuhfach gehört natürlich nicht mit zur Verkehrstüchtigkeit. Aber oftmals liegen dort ja die "interessanten Sachen". Also, wie will man die sonst finden...:-)

Ist aber auch unerheblich, das Bayerische PAG hält dafür auch wieder eine kleine Textpassage bereit, die das Handschuhfachwühlen unter bestimmten Voraussetzungen (die auch etwas dehnbar sind) zuläßt. Ohne Grund natürlich. Quasi eine sog. "Allgemeine Handschuhfachkontrolle"....:-) Die Stichwörter in diesem Fall sind "Schleier- bzw. Rasterfahndung". Hört man immer wieder in den Nachrichten, daß sich Gott und die Welt darüber aufregt. Hat aber Erfolg und somit seine Daseinsberechtigung. Ich hab nichts zu verbergen. Mich kann jeder kontrollieren. Null Probleme damit. Wenn er will, soagr das Handschuhfach. Da steht eh nur die Playstation....:-)

Die StVZO zu studieren wird dir nicht viel bringe. Die wirklich scharfen Sachen, die für den allgemeinen Fahrzeugtuner richtig gefährlich werden, stehen in den Richtlinien des TÜV/ DEKRA/ KÜS. Du wirst in der StVZO z. B. nichts finden, wie tief z. B. ein Auto sein darf, oder wievil Bodenfreiheit noch vorhanden sein muss, bevor der Zulassungsstempel runtergekratzt wird. Die Aussagen in der StVZO sind teilweise sehr allgemein gehalten. Wie diese Aussagen zu verstehen oder auszulegen sind (von den Maßen, Gewichten usw.) steht in den Richtlinien.


Gruß

Shakerz (....der auch die Polizei mag....) :-)

Physician

Ostkind

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8

Wednesday, March 30th 2005, 12:08pm

Jo, für den Tuner ist die StVZO schon interessant, meine ich.

Dein Bezug auf die Bodenfreiheit ist gut, weil gerade der nicht geregelt ist ;)

Es gibt zwar ein VdTÜV Merkblatt (751), dass eine Richtlinie für Prüfer darstellt, was die Abnahme solcher Umbauten betrifft. Aber ich sehe den Ausdruck Richtlinie und Merkblatt nicht als verbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Wie dem auch sei, der gemeine Polizist wird keine Regelung präsentieren können, die gesetzgebenden Charakter hat in Bezug auf diese Geschichte.

In diesem Zusammenhang ergeben sich mir zwar diverse Fragen, aber die mach ich ungern öffentlich ;)

Die Umbauten an meinem Fahrzeug sind in den Papieren eingetragen und ein Kennzeichen klemmt auch am Auto. Demnach muss da alles auch rechtmäßig sein ;) Wenigstens wenn ich die StVZO richtig verstanden habe.

Dort steht, dass die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ausstellt. Da dies der Fall ist, alle Umbauten in der Zulassung (und im Brief ;)) vermerkt sind dürfte es erstmal keine Beanstandung geben.
Ich sehe das so, dass bei einer unrechtmäßigen Abnahme eines Prüfers, dann die Zulassungsbehörde keine BE für das Fz. ausstellen dürfte. Inwiefern die das prüfen +schulterzuck+ :O

Naja, ich schweife vom Thema ab :P

Prinzipiell habe ich auch nichts zu verbergen und bin auch der Meinung die Leute sollen ihre Arbeit machen. Allerdings muss man auch mal kritisch beobachten, was da getan wird. Wenn der Beamte sein handeln dann nicht begründen kann, finde ich das so nicht okay.
Ich hoffe oben wurde das schon so klar. Wenn mir also danach ist, den Jungs das Leben schwer zu machen, dann mehr als Lehrmaßnahme für diese :D Und sicher kann das auch mal nach hinten losgehen ... :rolleyes:

Fein interessant, selten findet man eine sachliche Diskussion zu solch einem Thema. Freut mich das das hier gerade so schön geht :)

Gruß, Seb