You are not logged in.

 

Benutzerdefinierte Suche

1

Tuesday, August 30th 2005, 10:02am

Ruhestörung

Darf mann mittags übermässig laut musik hören?

traxdata2

Putzt hier nur

Posts: 1,353

Location: Steinabrückl

  • Send private message

2

Tuesday, August 30th 2005, 10:18am

nein in ö

3

Tuesday, August 30th 2005, 10:26am

ö???

wenn du österreich meinst ok!
Ich möchte aber wissen ob ich das in deutschland darf un es nicht in der ruhe zeit liegt!

Danke

Shakerz

Professional

Posts: 865

Location: Weiden i.d. OPf.

  • Send private message

4

Tuesday, August 30th 2005, 11:07am

In Deutschland ist schon mal zu unterscheiden, aus welchem Bundesland du kommst. Die meisten Vorschriften zum Thema "Ruhestörung und Imissionsschutz" sind auf Länderebene angesiedelt d. h. jedes Bundesland kann auf Grund eines Rahmengesetzes seine eigenen, ganz individuellen Festsetzungen treffen usw.

Weiterhin ist es so, daß es z. B. in Bayern keine festgelegten Ruhezeiten gibt. Grundsätzlich kann den ganzen Tag über eine Ruhestörung begangen werden und zwar dann, wenn es sich um sog. "vermeidbaren Lärm" handelt.

Durch die Stadtsatzung und Gemeindeverordunungen der Kommunen können davon abweichend noch Sonderregelungen getroffen werden.

Du müsstest also auf deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung vorbeischauen und dich mal informieren. Die können dir zu allem eine zuverlässige Auskunft geben (Umweltamt denke ich mal), da sie auch Verfolgungsbehörde sind, wenn eine Ruhestörung zur Anzeige gebracht wird. Polizei kann dir auch was sagen, aber vielleicht nicht ganz so viel wie o. g. Behörde.

Sollte die Ruhestörung von einem Kraftfahrzeug ausgehen und auf sog. "öffentliche Verkehrsgrund" (z. B. Straßen, Wege und Plätze) oder "tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund" (z. B. Parkdeck, Parkplatz am Einkaufsmarkt) ausgehen, dann sind diese Verstöße durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) sanktioniert. Das wäre dann auch bundeseinheitlich vollkommen gleich, weil die StVO ein Bundesgesetz ist. Verwarnungsgeld dürfte glaube ich bei 20 EUR liegen. Bei beharrlichem wiederholen, vorsatz usw. gibts die Möglichkeit des doppelten Ahndungssatzes und einem Punkt. Weiterhin würden dann noch ca. 26 EUR Bearbeitungsgebühren hinzukommen.


Gruß

S.

This post has been edited 2 times, last edit by "Shakerz" (Aug 30th 2005, 11:08am)


traxdata2

Putzt hier nur

Posts: 1,353

Location: Steinabrückl

  • Send private message

5

Tuesday, August 30th 2005, 11:13am

Auf gut deutsch such dir ein freies Feld ;)

EPICENTER

Administrator

Posts: 15,426

Location: Amberg

Occupation: Admin

  • Send private message

6

Tuesday, August 30th 2005, 12:02pm

Quoted

usw. gibts die Möglichkeit des doppelten Ahndungssatzes und einem Punkt. Weiterhin würden dann noch ca. 26 EUR Bearbeitungsgebühren hinzukommen.


Hab ja auch solche Zettel hier rum liegen ..und konnte irgendwie kein wirkliches Gesetzt finden, auf das sich die Jungs berufen!

Das sollte dann aber nur ziehen, wenn man mit dem Fahrzeug unterwegs ist ..denn der Text lautet ..in etwa "Gehör des Fahrer beeinflusst" ..sollte man übrigens der Polizei nicht sagen ..denn dann läuft das gleich wieder unter Vorsatz! fg

Glaub es gibt noch eine Maschinenlärmschutzverordnung ..die von 20 Uhr bis 7 Uhr zieht!


Gruß Martin
EPICENTER Hauptseite - EPICENTER Bildergalerie - Hifilinks

Suche Leute die Spaß am bloggen haben!
ITler.net - Die Infobase für ITler und Technikfreunde!

7

Tuesday, August 30th 2005, 1:30pm

Rheinland Pfalz wohne ich und habe zu hause eine anlage und ichwoltle wissen ob ich so laut drehen darf das der nachbar das hört! oder gilt das als ruhe störung?

EPICENTER

Administrator

Posts: 15,426

Location: Amberg

Occupation: Admin

  • Send private message

8

Tuesday, August 30th 2005, 1:49pm

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe ..darf nach den Grundstücksgrenzen die db Zahl nicht über 65 db klettern! ;)
EPICENTER Hauptseite - EPICENTER Bildergalerie - Hifilinks

Suche Leute die Spaß am bloggen haben!
ITler.net - Die Infobase für ITler und Technikfreunde!

Shakerz

Professional

Posts: 865

Location: Weiden i.d. OPf.

  • Send private message

9

Tuesday, August 30th 2005, 3:16pm

Vergiß das mit den dB. Das interessiert keinen Menschen. Wenn die Polizei kommt entscheidet der persönliche Eindruck des Beamten. Ausschlaggebend ist hier, ob der festgestellte Lärm über das üblichew Maß (unter gewissen Randbedingungen wie z. B. Nachtzeit, Lage usw.) hinausgeht.

Die dB sind nur interessant, wenn es z. B. um die Errichtung von Anlagen und Betrieben geht usw. Meistens also in Verbindung mit der Bauverordnung.

Gruß

S.


PS.: Übrigens ist übermäßig lauter Lautsprecherbetrieb ganz genau in der StVO als solcher genannt.

EPICENTER

Administrator

Posts: 15,426

Location: Amberg

Occupation: Admin

  • Send private message

10

Tuesday, August 30th 2005, 3:39pm

Yo, da haste schon recht, aber ich hatte auch schon mal Stress deswegen, als ich noch Plattenpartys veranstaltet habe. Und da galt dann als Limit ..ich glaub es waren schon 65db und zwar nach einer Messung mit ner Kennlinie vom Gehör!

..und hey, schafft er die 65db am Gartentor, so wird sich der Nachbar auch nicht beschweren! ;)

Quoted

Übrigens ist übermäßig lauter Lautsprecherbetrieb ganz genau in der StVO als solcher genannt.


..echt, dann muss ich nochmals nachlesen!
EPICENTER Hauptseite - EPICENTER Bildergalerie - Hifilinks

Suche Leute die Spaß am bloggen haben!
ITler.net - Die Infobase für ITler und Technikfreunde!

Shakerz

Professional

Posts: 865

Location: Weiden i.d. OPf.

  • Send private message

11

Wednesday, August 31st 2005, 11:50am

Ja, hast du auch wieder recht, bei Veranstaltungen (Platten-Party) im allgemeinen ist das auch so. Man könnte grob sagen, alles was gewerblich ist, wird an den dB gemessen - für Privat wird anders (ohne dB) entschieden.


Gruß

S.