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This post has been edited 2 times, last edit by "Shakerz" (Aug 30th 2005, 11:08am)
Quoted
usw. gibts die Möglichkeit des doppelten Ahndungssatzes und einem Punkt. Weiterhin würden dann noch ca. 26 EUR Bearbeitungsgebühren hinzukommen.

Quoted
Übrigens ist übermäßig lauter Lautsprecherbetrieb ganz genau in der StVO als solcher genannt.
