Na dann viel Spaß beim ersten Fehlalarm
Hälst du mich für so blöd, als dass ich dagegen keine Maßnahmen treffen würde?
Da würde schon ein gesichertes Teil, auch mit entsprechender Abschaltung wenn die Zündung an ist zum EInsatz kommen.
Auch zu beachten natürlich, dass man den Verbrecher vorwarnen müsste, dass wenn er nicht ablässt, dann Reizgas ausgeströmt würde. Dann wär´s Notwehr zum Schutz des materiellen Besitzes, und sogar (von der Sache her, also dem tatsächlichen EInsatz des Abwehrmittels) legal.
Ich würde nur zu gern dem nächsten EInbrecher, der durchs Fenster eingestiegen ist, seine brennenden Augen blau hauen. Man ist zwar (gottseidank endlich mal gemacht) versichert, aber den Ärger hat man trotzdem.