Original von Physician
@S.:
Hast du Kenntnis zum Stand bzgl. der Demontage von Fahrzeugteilen? Hab jetzt auf die Schnelle nix gefunden außer, dass die Demontage an sich rechtens ist.
Gruß, Seb
Lassen wir mal den April-Scherz dahingestellt - für mich ist das eine alltägliche Situation.
Die Demontage wird -falls erforderlich- in der Zoll- bzw. Polizeiwerkstatt von Fachkräften durchgeführt. Sind nur ein paar Schrauben aufzudrehen, kann und darf das natürlich auch der Polizeibeamte machen, sofern dies
verhältnismäßig und zur Erfüllung hocheitlicher Aufgaben
erforderlich ist.
Eine
verdachtsunabhängige Kontrolle, wie sie der Zoll und die Polizei im grenznahen Bereich bzw. auf Straßen, die für den internationalen Verkehr von besonderer Bedeutung sind, durchführen darf,
ist als hoheitliche Aufgabe einzustufen. Zur Durchführung dieser hoheitlichen Aufgaben und zur Erfüllung dienstlicher Belange dürfen unter Berücksichtigung der
Verhältnißmäßigkeit auch
die dazu erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Darunter fällt mich Sicherheit die Durchsuchung der
Person, seines
Fahrzeuges einschl.
Ladung und der von ihm
mitgeführten Sachen.
Wird dabei etwas beschädigt und wäre dies zu vermeiden bzw. nicht erforderlich gewesen, so kann angenommen werden, das dies evtl. gegen die Verhältnismäßigkeit verstößt und dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch erwächst. Bei vorsätzlichen Handeln dürfte klar sein, des von vornherein ein Schadensersatzanspruch besteht (man kann ja nicht einfach so was kaputt machen). Ich gehe aber davon aus, daß die Sachen fahrlässig" also "aus Versehen" kaputt gemacht wurden.
Ich bin jetzt nur mal ganz kurz und bündig auf die sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen eingegangen, wie sie im Beispiel vom Martin vorliegt. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat (z. B. das man schon 30 Stangen Zigaretten beim Vorbeifahren sehen kann), dann ist die Gesetzeslage anders und es greifen auch andere Gesetzesgrundlagen und Befugnisse. Dürfen tun sie es dann aber erst Recht...!
Gutes Beispiel:
Wie sollte sonst die Polizei die ganzen Rauschgiftschmuggler überführen, die ihre heiße Ware im Auto an den wildesten Orten verstecken überführen??? Das sind alles sog. verdachtsunabhängige Kontrollen. Es steht leider niemanden ins Gesicht geschrieben, ob er was Schmuggelt oder nicht.
@Martin
Hast du bei uns in der Zeitung gelesen, wo der Zoll die beiden 50-jährigen britischen Touristinen auffliegen lassen hat, die 367 Stangen Zigaretten dabei hatten? Wer denkt den daran, daß die Omis soviel Zigaretten schmuggeln...
Gruß
S.