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Friday, September 13th 2002, 1:09pm

Was muß eingentlich für einen Club

Wie läuft die Sache ab?!
Allgemeinnützigkeit ist doch ein Schlagwort!
Wie muß die Satzung aussehen?!

Habe nämlich schon vor längerer Zeit über eine Interessensgemeinschaft "Party" nachgedacht!

Wo muß sowas genehmigt werden?!

Was muß man beachten?!

Vielleicht könnt ihr mir etwas weiter helfen!

Martin
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2

Tuesday, September 17th 2002, 4:15pm

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo Martin,

Ihr müßt ein Gruppe von 7 Personen über 18 Jahren sein, dann könnt Ihr einen Verein gründen.
Die Satzung ist kein Thema, ich stelle euch gerne unser als Anhaltspunkt zur Verfügung.
Ihr haltet eine Gründerversammlung ab in der Ihr die Satzung beschließt und geht damit zu einem Notar. Dieser reicht die Satzung an Eurem zuständigen Amtsgericht ein.
Dort wird der Verein eingetragen.
Nun zahlt man die Gebühren und hat seinen Verein.
Das ist die Sache im Groben. Wenn Ihr noch Fragen habt, bitte fragt.

Gruß Lars

  Satzung


Vier-Ohm Club e.V


§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein trägt den Namen „ Vier Ohm Club e.V.“ Und hat seinen ständigen Sitz in Ahrensburg. Der Vier Ohm Club e.V. erstreckt seinen Tätigkeitsbereich derzeit auf den Raum Schleswig-Holstein.


§ 2 Ziel des Teams

Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Es soll allen an Car-Hifi interessierten die Möglichkeit gegeben werden, auf unpolitische und überkonfessioneller Basis in allen technischen touristischen, kraftfahrzeugwirtschaftlichen und car-audio-technischen Fragen Beratung einzuholen, Erfahrungen auszutauschen und Freizeitgestaltung durch Veranstaltungen aller Art zu pflegen.


§ 3 Finanzielle Mittel und Art ihrer Aufbringung

die erforderlichen Mittel zur Freizeitgestaltung und Teamkleidung, werden aufgebracht durch Erträge aus Unternehmungen und Veranstaltungen sowie aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen und sonstigen Zuwendungen.


§ 4 Mitgliedschaft

a) Ordentliche Mitglieder des Vier Ohm Club e. V. können alle Personen werden, die sich für Zweck und Ziel dieser Gemeinschaft interessieren und den in § 7 näher bezeichneten Rechten und Pflichten eines ordentlichen Teammitgliedes voll teilhaben wollen. Ordentliche Mitglieder müssen das 18 Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und muß bestätigt werden. Damit erkennt das Mitglied die vorliegende Vereinssatzung an. Über die Aufnahme entscheidet der gesamte Vereinsvorstand. Sobald zwei Drittel der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung abgegeben haben, gilt der Bewerber als aufgenommen. Der Besitz eines Fahrzeuges ist nicht unbedingt Voraussetzung zur Aufnahme in den
   Vier Ohm Club e.V.

b) Außerordentliche Mitglieder können alle Personen werden welche die Ziele des
    Vereins fördern wollen, ohne aber an den in § 7 näher bezeichneten Rechten und
    Pflichten teilhaftig zu werden. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht.






§ 5 Beendgung der Mitgliedschaft

a) Freiwilliger Austritt:

Dieser ist dem 1. Vorsitzenden schriftlich drei Monate vor Jahresabschluß mitzuteilen. Vereinssachen sind bei Austritt wieder abzugeben.
Beabsichtigt der 1. Vorsitzende auszutreten ist dies schriftlich drei Monate vor Jahresabschluß dem 2. Vorsitzenden mitzuteilen.


b) Ausschluß oder Steichung:

Der Ausschluß kann nur durch den gesamten Vereinsvorstand und bei Vorliegen von Zweidrittelmehrheit ausgesprochen werden und erfolgt bei unehrenhaften oder anderen schuldhaften Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins zu gefährden oder die gegen dessen Interessen gerichtet sind. Ein Verstoß gegen die Satzung führt zu sofortigen Ausschluß. Der vollzogenen Ausschluß muß dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden. Eine Berufung gegen den Ausschluß oder eine Streichung ist innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung dem 1. Vorsitzenden einzureichen. Zur Streichung eines Mitgliedes ist der Gesamtvorstand bei gleichzeitiger Verständigung der betroffenen Person befugt, sofern diese trotz einmaliger Mahnung, drei Monate hindurch mit dem Mitgliedsbeitrag im Rückstand geblieben ist.


§ 6 Mitgliedsbeitäge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Jahres Vollversammlung festgelegt.
Die eingehenden Beiträge werden vom Vereinskassenwart(in) verwaltet. Es muß auf jeden Fall für die vom Vereinsbetrieb nicht benötigten Geldmittel ein verzinbares Konto bei einem Geldinstitut angelegt werden.


§ 7 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder

Ordentliche Mitglieder die das 18 Lebebsjahr vollendet haben, besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Alle Mitglieder haben das Recht, die Vereinseinrichtungen kostenlos nach vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden zu benutzen, sowie an den Veranstaltungen des Vereins teizunehmen. Das Stimmrecht der ordentlichen Mitglieder ist grundsätzlich gleichwertig. Jede Person besitzt nur eine Stimme. Zu den Pflichten der Mitglieder gehört es, ganz allgemein den Interessen und Zielen des Vereins nach bestem Vermögen zu dienen. Die Satzung und Beschlüsse diszipliniert zu beachten, die von der Vollversammlung festgelegten Beitragsleistungen pünktlich und vollständig zu erbringen, mit Vereinssachen oder Gegenständen gewissenhaft umzugehen.






§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Vollversammlung und der Gesamtvorstand.
Die Vollversammlung umfasst sämtliche beratende Funktionen.
Die Vollversammlung muß mindestens einmal im Jahr einberufen werden (ordentliche Versammlung). Ein Erscheinen der Mitglieder auf der Vollversammlung ist Pflicht und kann nur durch wichtige Umstände entschuldigt werden und ist schriftlich zu erklären. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einem Bußgeld belegt. Eine außerordentliche Vollversammlung kann bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes vom 1. Vorsitzenden, dem Vorstand oder im Auftag von mindestens 1/3 der ordrntlichen Mitglieder einberufen werden. Die Einladung zu den Vollversammlungen erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung an alle Mitglieder mit einer Frist von mindestens vier Wochen. Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Vollversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Antäge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen. Über die Vollversammlung ist ein Protokoll vom Schriftführer(in) anzufertigen,
das vom 1. Vorsitzenden bzw. dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
Aufgabe der Vollversammlung sind:

1. Entgegennahme des anlässlich der Jahreshauptversammlung vom Gesamtvorstand über das vorhergehende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) vorzulegende Rechenschaftsbericht und Entlastung des gesamten Vereinsvorstand.
2. Die Wahl eines neuen Gesamtvorstandes, soweit erfordlich. Sie erfolgt grundsätzlich geheim. Sämtliche Vorstandsmitglieder können bei Bewährung wiedergewählt werden. Für eine Abstimmung ist eine Beteiligung von mindestens zwei Drittel aller Vereinsmitglieder erforderlich. Ist bei der ersten Abstimmung keine zwei Drittelmehrheit vorhanden, entscheiden bei der zweiten Abstimmung die jeweils anwesenden Stimmberechtigten mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur Wahl des neuen Gesamtvorstandes im Amt. Wird für ein Amt im Gesamtvorstand nur ein Kandidat vorgeschlagen, dann ist die Wahl durch offene Abstimmung mit Festlegung der Gegenstimmen und Enthaltungen zulässig. Auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Viertel aller Vereinsmitglieder kann der Gesamtvorstand oder ein Vorstandsmitglied jederzeit mit 2/3 Mehrheit abberufen werden.
3. Wahl des Kassenwart(in)
4. Satzungsänderung. Die Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit aller Anwesenden stimmenberechtigten Mitglieder geändert werden. Anträge auf Satzungsänderungen sind mindestens 1 Monat vor der Vollversammlung aller Vereinsmitglieder bekannt zu geben.
5. Erhöhung der monatlichen Vereinsbeiträge.
6. Verleihung oder Anerkennung der Ehrenmitglieder.
7. Beschlussfassung über die vom Gesamtvorstand oder von ordentlichen Vereinsmitgliedern vorgelegten Anträge.






§ 9 Mitglieder des Gesamtvorstandes

Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzender(in)
2. Vorsitzender(in)
3. Kassenwart(in)

Der Gesamtvorstand hat folgende Aufgabe:
a) Vollzug der von der Jahreshauptversammlung gefassten Beschlüsse.
b) Entscheidungen in allen Vereinsangelegenheiten, zu deren Regelung die Vollversammlung nicht einberufen werden muß.
c) Organisation und Abwicklung des Vereinslebens
d) Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen



§ 10 Vertretung nach außen

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom alleinvertretungsberechtigten ersten Vorsitzenden vertreten. Sein Vertreter ist der zweite Vorsitzende der ebenfalls alleinvertretungsberechtigtist.




§ 11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder während einer Vollversammlung erfolgen, zu der die Mitglieder mindestens einen Monat vorher unter Angabe der Tagesordnungspunktes
„Vereinsauflösung“ schriftlich einzuladen sind. Die Vollversammlung welche die Auflösung des Vereins beschließt, hat einen oder mehrer Liquidatoren zubestimmen, die das eventuell vorhandene Vermögen einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen haben.

§ 12 Satzungserrichtung

Die Satzung tritt am 23.03.2002 in Kraft.
Mitglied im Vier Ohm Club e.V.
der Autohifi-Club in Schleswig-Holstein bei Lübeck.
Wir haben eine 150qm große Halle in der wir nach Lust und Laune schrauben können. (Nicht nur Auto-HIFI)
Mail mir, wenn Du Lust hast mitzumachen.
www.vier-ohm-club.de

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3

Tuesday, September 17th 2002, 6:33pm

Was muß eingentlich für einen Club

Dank Dir!

Was hat man für laufende Kosten bei einem Verein?!
Wie sieht es mit den Gewinn aus Mitgliedschaften aus?!
Ein Verein darf doch keinen Gewinn machen?! Oder lieg ich da falsch?!

Was hat man für Probleme mit einen Verein?!
Schon Erfahrungen gemacht?!

Gruß Martin
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4

Tuesday, September 17th 2002, 9:21pm

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo,

an laufenden Kosten hast du nur die Bankgebühren, da du ein Vereinskonto einrichten solltest.
Mit Gewinn sind nicht die Vereinsbeiträge gemeint. Man geht davon aus, daß dieses eh nur dem Vereinsbetrieb zu Gute kommen. Diese müßen auch nicht versteuert werden.
Ein gemeinnütziger Verein braucht keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer zu zahlen, wenn die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) 30.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Aber ich glaube nicht das einer an diesem Betrag sobald herran reicht. :D
Wir nehmen 20 Euro Beitrag. Das macht dann 1500 Mitglieder. Naja, 15 Mitglieder haben wir ja schon.
Auch wenn Ihr einmal eine Veranstaltung macht und dort Würstchen und Kaffee verkauft, mußt du Dir keine Gedanken machen.
Wir zum Beispiel sparen gerade auf ein neues Messgerät.

Ganz wichtig in einem Verein ist der Kassenwart. Wenn der nicht hinter der Sache steht,rennst du als Vorsitzender auch noch hinter dem Geld her. Ich sage Dir, du hast mit dem Vorsitz schon genug zu tun. Doch ich finde es macht riesigen Spaß.
Unser großes Plus ist unser Halle. Ohne diese hätten wir nicht so regen zulauf. Ich empfehle jeden bei gegebener Zeit sich nach einem Objekt um zuschauen.

Bei Treffen von Autoclubs ist man ein wenig der Exot, da wir ja nicht nur VW, Opel usw.haben, sondern total gemischt sind. Einige Vereine mögen das nicht aber was soll´s, denn Fahren wir zu dem Opel treffen halt nur mit den Opel`s usw.

Ich habe als Vorsizender auch schon meine Fehler gemacht. Einmal hat mich ein Intressent gefragt, was ich von seiner Magnat Anlage von MM halte.
Schade, er ist danach nicht mehr wieder gekommen.
Das passiert mir nicht noch einmal, jemanden so vor den Kopf zustoßen.

Aber Probleme gab es eigentlich keine mit dem Verein.

Gruß Lars
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5

Tuesday, September 17th 2002, 9:28pm

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo,

es wäre super, wenn noch mehr Vereine, Clubs, usw. entstehen würden. Da könnte man sich ja einmal im Jahr zu einem großen Treffen zusammen finden.
Das wäre so schön und bestimmt auch sehr Informativ.

Gruß Lars
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Wednesday, September 18th 2002, 5:12am

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo!!

Quoted

es wäre super, wenn noch mehr Vereine, Clubs, usw. entstehen würden. Da könnte man sich ja einmal im Jahr zu einem großen Treffen zusammen finden.
Das wäre so schön und bestimmt auch sehr Informativ.


Da hast Du recht, nur ist das sehr schwer zu realisieren!
Da steckt viel Planung dahinter, welche nicht einfach ist. Vor allem, da man ja einen gewissen Standart halten muß. Sonst kommen die Leute nur einmal auf das Treffen!
...schwierig schwierig!

Danke für die Info!!

Martin
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7

Wednesday, September 18th 2002, 5:18pm

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Hallo,

sicher arbeit macht es, so ein Treffen ins Leben zurufen.
Wir hätten hier oben aber auf jeden Fall die Möglichkeit solch eine Veranstaltung durchzuziehen.
Aber uns fehlen einfach andere Clubs oder Vereine die mit machen möchten.
Es ist zwecklos solch eine Veranstaltung auf blauen Dunst zu machen und zu hoffen, daß Irgendjemand schon kommen wird. Man braucht schon 5 bis 7 andere Vereine, die sich mit ca. 5 bis 10 Autos anmelden. Ob die alle ein Anlage perfekt eingebaut haben, spielt ja keine Rolle. Nur stell dir vor, du hast schon einmal 40 Autos und ca 70 Leute auf dem Zettel.
Das ist schon mehr als auf manch einem Soundoff oder Db-Drag.
Dann kann man sich auch auf die Suche nach Sponsoren und Vertrieben machen, die Demofahrzeuge usw. zur Verfügung stellen.
Wenn man dann noch ein Db-Drag veranstaltet und vielleicht ein Soundoff. Sind noch weitere Besucher garantiert.
Werbung für die Veranstaltung ist auch nicht das Problem, wir haben ja das Internet und die Zeitung.
Ich habe für das Rahmenprogramm auch schon einige Ideen. Aber ich möchte diese hier nicht Preisgeben.
Eine solche Veranstaltung steht und fällt mit festen Zusagen von anderen Carhifi-Kranken  :D.

Gruß Lars
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Wednesday, September 18th 2002, 5:46pm

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo Lars,
also wenn es mal so weit ist, dann kannst Du 100%ig auf die Epicenter Seite und meine Beziehungen zu den Betreibern anderer Carhififreaks und Foren setzen. Mein Newsletter hat derzeit um die 350 Mitglieder und im Forum sind auch relativ viele Leute angemeldet, welche man per Email erreichen kann. Dann stehe ich noch in guter Verbindung mit ein paar VW und Ford Clubs ...also ich denke da könnten wir schon was hin biegen. Außerdem würde ich Dir meine Hilfe für die Planung und Ausführung anbieten. Denn ich habe schon ein paar Sachen organisiert und könnte Euch deshalb gut unterstützen.
Wenn es dann so weit ist, würde ich auch ein paar Tage Urlaub nehmen, um mit Euch die Sache direkt vor Ort zu planen und beim Aufbau zu helfen.
Also auf meine Hilfe könnt ihr zählen, falls ihr diese wollt!

Gruß Martin
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Son_of_Thor

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Thursday, October 17th 2002, 10:12pm

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo Lars,
wie ich sehe hast du dich sehr mit der Materie beschäftigt. Würde gerne wissen wie das mit einem Club ist, also gibt es da auch rechtliche Bindungen die man einhalten muß, oder ist das einfach nur ein zusammenschluß, der einfach nach wie soll ich sagen Zivilrecht abläuft?
Und ich denke wenn ihr die Anlagen testet tut ihr das auch auf hoher Lautstärke. Wie sieht das mit dem Lärm aus seid ihr außerhalb? Oder habt ihr eine Genehmigung. Unsere Gemeinde kann mit der ganzen Sache nichts anfangen würd ich mal sagen, habe da mal gefragt aber mehr als große Augen gab es net. Wäre nett wenn du zurückschreiben würdest.
Mfg Dirk


Mitarbeiter Just-Sound Car-Hifi
Kicker Livin´Loud

2011 Bass Race Jahr... WM wir kommen...2x3x Events gewonnen.

Topscore 151,0 dB im C4 Coupe mit 3,34 KW...es wird

10

Thursday, October 17th 2002, 10:58pm

Was muß eingentlich für einen Club

Hallo Son of Thor,

also bei erstellen der Satzung mußt du dich an das Vereinsrecht halten. Das ist glaube ich klar. In allen weitern Rechtlichen belangen haftet der Verein im Ganzen als Orgarn Zivilrechtlich. Maßgebend ist also das BGB.
Unsere Halle liegt am Rande eines Dorfes und auf dem Land. Da sieht man es eh ein wenig lockerer.
Aber mit der Gemeinde hat das eh nichts zutun, da wir keine Fördermittel von dieser bekommmen und auch nicht beabsichtigen welche anzufordern.
Hast Du nur die geltenden Gesetze einzuhalten.
Schwieriger wird es natürlich in einem reinen Wohngebiet. Dort wird das ganze wohl nach kurzer Zeit ärger geben.
Aber ich denke auch, das dort eine Halle unbezahlbar ist, für eine kleinen Verein.
Nächtliche Ruhestörung. usw.
Naja und jedes Wochenende muß man ja eh nicht einstellen und messen.

Gruß Lars
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