Danke erstmal für Deine Infos.
Das mit den neuen Unterlagen ist echt ein Shit! Aber die Standartreifengröße steht ja drin!
Ja, das stimmt schon allerdings ist in der neuen Reifenbescheinigung ja weit mehr als nur der Standardreifen enthalten, d.h. in Folge, dass nicht unbedingt auch nur der Reifen auf dem Fahrzeug "legal" montiert sein darf, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Schein) notiert bzw. dokumentiert ist. Denn vorallem bei Neufahrzeugen steht ja meist nur noch, wie von der EU aufdiktiert die kleinste Größe drin oder sollte es die Zulassungsstelle mal wieder nicht raffen oder Ihr eigenes Ding drehen, steht hier nur die Reifengröße drin, die aktuell vom Hersteller nach Auslieferung montiert wurde. Ansonst hättest hier ja vorallem aber auch die Fahrzeughersteller ständige Eintragsungsprobleme bezüglich Sommerreifen - Winterreifen etc., da diese ja in der Größe in der Regel meist varieren.
Also es hat auch gewisse Vorteile, denn oftmals sind hier auch Reifen- und Felgengrößen aufgeführt die über den Standard gehen weil die Hersteller ja auch von Haus aus Sondergrößen oder andere Hersteller spezifische Alus anbieten. Ich meine das Geraffel nennt sich ECE Dokument und ist beim jeweiligen Hersteller kostenlos abruf bzw. orderbar. Müßte ich aber nochmal nachschauen wie es nun genau heißt.
Wenn es keine Einzelabnahme nach §19 oder §21 war, dann reicht es das Prüfzeugnis mitzuführen! Allerdings MUSS bei einer allgemeinen Änderung des Briefs diese Daten eingetragen werden. Bei Einzelabnahmen oder ähnlichem muss unmittelbar nach der Prüfung die Eintragung im Brief erfolgen, da sonst die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Imo muß die Eintragung nicht hier in erster Linie im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil1 - man ist das ein sch*** Wort) geschehen? Denn den Brief führt man ja in der Regel nicht mit und dies ist ja auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Weder im Orginal noch in Kopie(siehe in Bezug auf Fahrzeugdiebstahl etc - grobe Fahrlässigkeit). D.h. es müßte doch gerade in Bezug auf Kontrollen in erster Linie im Schein eingetragen werden?
aber mal OT hätte ich gerne neben der D-Mark auch gerne wieder den alten Brief und Schein zurück, denn besser wurde dadurch auch nichts!