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Wednesday, April 11th 2007, 12:58pm

ABE für OZ 17 Zoll Felgen

Hi,

ich suche eine ABE für meine OZ 17 Zoll Felgen. Ein Bekannter von mir wollte mir die eigentlich besorgen nur der kommt und kommt einfach nicht in die Gänge und das geht nun zwei Monate schon so. Naja jetzt mache ich mich im Inet auf die Suche - allerdings war Ebay und OZ nicht von erfolg gekrönnte :-( vielleicht hat ja jemand nen tip oder gar eine ABE...

Herstellerzeichen: OZ
Radtyp und Ausführung: 01649 200
Radgröße: 8 J x 17 H2
Einpresstiefe: ET 35

Fahrzeug: New Beetle

Danke und Grüße

_shorty_

POINTman

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2

Wednesday, April 11th 2007, 6:36pm

Sersn,

einfach mal bei ATU oder nem Reifenhändler nachfragen die so etwas im Angebot haben. Dann wirst du auch die ABE gegen ein kleines Entgeld bekommen. :D

MfG - Frank

"Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit."

*Albert Einstein*

3

Wednesday, April 11th 2007, 6:42pm

Quoted

Sersn,

einfach mal bei ATU oder nem Reifenhändler nachfragen die so etwas im Angebot haben. Dann wirst du auch die ABE gegen ein kleines Entgeld bekommen. großes Grinsen


Atu - ne danke ;) da hatte ich schonmal ein Drama vor ein paar Jahren bezüglich nem Auspuff und da war nichts mit kleinem Entgeld. Ebenfalls der Reifenhändler um die Ecke ist von einer Anfragen der ABE entweder nicht begeistert da er hier keinen Umsatz gemacht hat und oder ebenfalls nichts mit kleinem Entgeld zumindest sind > 50 Euro das in meinen Augen nicht mehr. :rolleyes:

Daher dachte ich, dass eventuell Jemand ne ABE im Inet/Forum hat. Nachfragen kostet ja

bekanntlich nichts ;)

EPICENTER

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4

Thursday, April 12th 2007, 10:17am

Schick den Jungs doch einfach mal ne Mail!

info@oz-racing.de

Schicken das normalerweise kostenlos raus! Ist ja eigentlich auch kein besonderes Dokument! Alternativ gibt es nun beim TÜV eine große Datenbank!
D.h. selbst ohne Dokumente sollte es nun möglich sein, die Felden eintragen zu lassen! Die Jungs vom TÜV sind alle mit einer großen Gutachtendatenbank vernetzt!

Gruß Martin
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5

Thursday, April 12th 2007, 12:26pm

@EPICENTER - merci für die E-Mail, dann werde ich mal nochmal höflich bei OZ anklopfen. Zum Tüv möchte ich eigentlich zwecks Eintragung nicht, da die Felgen bei Fahrzeugverkauf wieder separat veräussert werden. Da wäre eine ABE schon besser zumal eventuell auch kostengünstiger als ne Eintragung.

EPICENTER

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6

Friday, April 13th 2007, 11:03am

Haben die Felgen eine andere Größe, als Deine normalen Felgen?!

Felgen gehören normalerweise zu den eintragungspflichtigen Anbauteilen.
Denke da kommst um ne Eintragung ned rum!

Gruß Martin
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7

Friday, April 13th 2007, 12:09pm

hmmm danke für den Hinweis also hier gehen irgendwie die Meinungen auch die Aussagen auseinander. In meiner Werkstatt und vom Reifenhändler habe ich nu Beispielsweise die Aussage erhalten, dass wenn das Fahrzeug in der ABE explizit aufgeführt ist, ist diese Eintragungsfrei weil "Allgemeine Betriebserlaubnis" für dieses Anbauteil für dieses Fahrzeug - würde ja auch Sinn machen und hört sich logisch an, sonst bräuchte ich ja keine ABE. Beim Teilegutachten ist es was anderes, was mir überall bescheinigt wurde, denn dieses ist definitiv nur zur Vorlage beim Prüfinstitut gedacht und gibt an, dass dieses Anbauteil für dieses Fahrzeug "getestet" wurde allerdings nachträglich nochmal abgenommen werden muß.

Anderst ist es widerrum bei den Reifen die auf die Felge mit ABE montiert werden. Klar ist, dass diese nicht mehr als um imo 2-3 % vom orginal Rad Durchmesser abweichen dürfen, da sonst eine Tachoanpassung durch ein Prüfinstitut notwendig ist. Das ist defintiv!
Allerdings wo sich ebenfalls wieder die Geister scheiden ist, bei den neuen Fahrzeugpapieren da hier im Schein ja kaum mehr was eingetragen ist was auch speziell die Reifen angeht und Du ja hier zusätzlich ein weiteres Dokument vom Hersteller erhälst, welches alle Reifengrößen für dieses Fahrzeug auflistet. Wenn hier die Reifengröße ebenfalls aufgelistet ist, müßte das imo prinzipiell auch nicht eingetragen werden, auch wenn die Größe explizit nicht im Schein sondern nur in diesem Zusatzblatt steht.

Aber alles in allem ist das ein komplett Konfuses Thema ;-)

An meinem BMW habe ich selbst auch nur ne ABE für meine Felgen und in der Polizeikontrolle hat dies bis dato immer ausgereicht?!

8

Friday, April 13th 2007, 12:54pm

oh mal noch ne andere Frage - vielleicht weiß das Jemand hier. Soweit ich jetzt weiß - bitte verbessern - wenn eine Abnahme durch den Tüv stattfindet, gerade eine Reifen + Felgenkombi, gibt es hier eine Pflicht oder eine zeitliche Frist bis wann man dies auf der Zulassungsstelle in den Schein eintragen lassen muß oder kann man "nur" das Abnahmegutachten vom Tüv und Konsorten mitführen?

EPICENTER

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9

Friday, April 13th 2007, 1:53pm

Hallo!

Ja, da hast Du schon recht, wennst eine ABE bekommst in dem Dein Fahrzeug gelistet ist und die Reifengröße ebenfalls mit der im Schein übereinstimmt, dann musst Du nichts weiter unternehmen! Ist ja aber im Normalfall nicht der Fall.

Das mit den neuen Unterlagen ist echt ein Shit!
Aber die Standartreifengröße steht ja drin!

Quoted

An meinem BMW habe ich selbst auch nur ne ABE für meine Felgen und in der Polizeikontrolle hat dies bis dato immer ausgereicht?!


Was immer ausgereicht hat, muss nicht unbedingt richtig sein!
Der normale Straßenpolizist hat da nicht so viel Ahnung von ..aber wenn mal in eine richtige Kontrolle kommst, bei dem die Jungs eine spezielle Ausbildung für so etwas haben, kann die Sache schon anders aussehen!

Zur Eintragung in den Brief:

Wenn es keine Einzelabnahme nach §19 oder §21 war, dann reicht es das Prüfzeugnis mitzuführen! Allerdings MUSS bei einer allgemeinen Änderung des Briefs diese Daten eingetragen werden. Bei Einzelabnahmen oder ähnlichem muss unmittelbar nach der Prüfung die Eintragung im Brief erfolgen, da sonst die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen!

Gruß Martin
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10

Friday, April 13th 2007, 2:07pm

Danke erstmal für Deine Infos.

Quoted

Das mit den neuen Unterlagen ist echt ein Shit! Aber die Standartreifengröße steht ja drin!


Ja, das stimmt schon allerdings ist in der neuen Reifenbescheinigung ja weit mehr als nur der Standardreifen enthalten, d.h. in Folge, dass nicht unbedingt auch nur der Reifen auf dem Fahrzeug "legal" montiert sein darf, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Schein) notiert bzw. dokumentiert ist. Denn vorallem bei Neufahrzeugen steht ja meist nur noch, wie von der EU aufdiktiert die kleinste Größe drin oder sollte es die Zulassungsstelle mal wieder nicht raffen oder Ihr eigenes Ding drehen, steht hier nur die Reifengröße drin, die aktuell vom Hersteller nach Auslieferung montiert wurde. Ansonst hättest hier ja vorallem aber auch die Fahrzeughersteller ständige Eintragsungsprobleme bezüglich Sommerreifen - Winterreifen etc., da diese ja in der Größe in der Regel meist varieren.
Also es hat auch gewisse Vorteile, denn oftmals sind hier auch Reifen- und Felgengrößen aufgeführt die über den Standard gehen weil die Hersteller ja auch von Haus aus Sondergrößen oder andere Hersteller spezifische Alus anbieten. Ich meine das Geraffel nennt sich ECE Dokument und ist beim jeweiligen Hersteller kostenlos abruf bzw. orderbar. Müßte ich aber nochmal nachschauen wie es nun genau heißt.

Quoted

Wenn es keine Einzelabnahme nach §19 oder §21 war, dann reicht es das Prüfzeugnis mitzuführen! Allerdings MUSS bei einer allgemeinen Änderung des Briefs diese Daten eingetragen werden. Bei Einzelabnahmen oder ähnlichem muss unmittelbar nach der Prüfung die Eintragung im Brief erfolgen, da sonst die Betriebserlaubnis erloschen ist.


Imo muß die Eintragung nicht hier in erster Linie im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil1 - man ist das ein sch*** Wort) geschehen? Denn den Brief führt man ja in der Regel nicht mit und dies ist ja auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Weder im Orginal noch in Kopie(siehe in Bezug auf Fahrzeugdiebstahl etc - grobe Fahrlässigkeit). D.h. es müßte doch gerade in Bezug auf Kontrollen in erster Linie im Schein eingetragen werden?

aber mal OT hätte ich gerne neben der D-Mark auch gerne wieder den alten Brief und Schein zurück, denn besser wurde dadurch auch nichts! :rolleyes: