Die EU-Justizminister konnten sich am Freitag in Brüssel nicht auf eine Regelung zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Straf- und Bußgeldern einigen, wie die deutsche Ressortchefin Brigitte Zypries mitteilte. "Es wird heute keinen Kompromiss geben", sagte Zypries und betonte, dass besonders Deutschland juristisch noch Schwierigkeiten mit der gegenseitigen Anerkennung habe.
Die Vorlage erstreckt sich auf Bußgeldbescheide im Straßenverkehr, aber auch auf Geldstrafen aus anderen Anlässen. Zypries führte aus, dass in Portugal bei einer Abtreibung eine Geldstrafe verhängt werden könne. Diese müsste in Deutschland bei einer EU-weiten Anerkennung von Geldstrafen dann eingetrieben werden. "Das geht nicht", sagte Zypries.
Im Straßenverkehr ergeben sich für Deutschland ebenfalls Schwierigkeiten. So sind Fahrzeughalter nach Darstellung von Diplomaten in anderen EU-Staaten verpflichtet, bei einem Delikt den Fahrer des Wagens auch dann zu nennen, wenn sie sich damit selbst belasten würden. In Deutschland würde dies gegen das fundamentale Rechtsprinzip verstoßen, wonach sich niemand selbst belasten muss.
Bekommt ein deutscher Autofahrer im EU-Ausland einen Strafzettel, sind die Behörden in der Bundesrepublik derzeit nicht verpflichtet, die Geldbuße einzutreiben. Mit einem Beschluss der Justizminister würde sich dies ändern. Zypries betonte aber, dass für Deutschland "gewisse Rechtsgrundsätze unverzichtbar sind". So bestehe die Bundesregierung auf die so genannte beiderseitige Strafbarkeit.
Das heißt, dass ein Delikt im Ausland auch in Deutschland strafbar sein muss, damit die deutschen Behörden eingreifen. Laut Zypries wird Deutschland dabei von Irland, den Niederlanden und Italen sowie mit Abstrichen auch von Schweden unterstützt. Die Minister wollen sich mit dem Thema erneut bei ihrer nächsten Sitzung am 20. Dezember beschäftigen.
Weiterer Punkt auf der Tagesordnung der Minister war der Stand der Verhandlungen mit den USA über ein Rechtshilfeabkommen. Die EU-Staaten beharren dabei auf dem Grundsatz, dass durch eine Rechtshilfe niemand in den USA zum Tode verurteilt werden dürfe. Zypries bekräftigte diesen Grundsatz. "Das ist für uns unverzichtbar."
Mitte der Woche hatte die Bundesregierung allerdings angekündigt, den USA Beweismaterial gegen das dort angeklagte mutmaßliche El-Kaida-Mitglied Zacarias Moussaoui überlassen zu wollen. Zypries bekräftigte am Freitag, die US-Behörden hätten zugesagt hätten, dass das deutsche Material weder direkt noch indirekt dafür verwendet werde, ein Todesurteil gegen Moussaoui zu beantragen. "Das muss aufrechterhalten werden."
In solchen Fällen habe die Bundesregierung mit den USA bislang keine schlechten Erfahrungen gemacht, sagte Zypries. Auch Frankreich erklärte sich bereit, den USA unter diesen Bedingungen Beweismaterial im Fall Moussaoui zur Verfügung zu stellen. Moussaoui soll bei der Vorbereitung der Terroranschläge vom 11. September mitgewirkt und Geld von der El-Kaida-Terrorzelle in Hamburg erhalten haben. Der Prozess gegen ihn soll am 30. Juni beginnen.