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Mathias

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1

Friday, February 1st 2002, 8:59pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Also Jungs, wie gut kommt ihr durch den TÜV, wie dumm stellen sich bei euch die Grünen an?

Also mich haben sie jetzt seit fast zwei Jahren nicht mehr angehalten, und da war ich noch im Originalzustand.

Und auch mit dem Gewindefahrwerk (war beim Einbau schon 15 mm tiefer als im Gutachten erlaubt, der Dekraprüfer meinte nur, solange die Räder freigängig sind und das Auto auf den Bremsenprüfstand passt, ist es kein Problem) und den 9 x 16 ET 15 Felgen auf einer Golf III Vierlochachse gab es kein Problem, obwohl in Verbindung mit dem Gewindefahrwerk eigentlich §21 erförderlich war.
Naja, ein anderer Dekraingenieur meinte dazu nur, dass hat man deshalb ins Gutachten geschireben, damit das Geld beim TÜV bleibt, weil ja sowohl beim TÜV als auch bei der Dekra der selber Ablauf ist.

Wie sind eure Erfahrungen so??

Ich möchte gerne noch ein 28er Momolenkrad einbauen, das Teilegutachten für die Felgen hat dank Servo auch nix dagegen, das Problem ist aber, dass ich ein Airbaglenkrad habe.
So sind fast alle Lenkräder tabu für mich, ausser das Silberpfeil, aber das gefällt mir nicht und die Lenkräder von Formel K, die haben eine ABE, auch im Austausch gegen ein Airbaglenkrad, nur leider gibt es das nnur als 30er und 33er.
Was habt ihr für Erfahrungen in Sachen Airbaglankrad gegen Sportlenkrad???

MFG

Mathias


Darzl

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2

Saturday, February 2nd 2002, 9:31pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Also mit meinem damaliegen Skoda wurde ich doch relativ haefig angehalten, obwohl da alles Serie war. Dachten wohl immer, was finden zu koennen, aber es war immer alles i.O., so dass die Gruenen immer wieder unverrichteter Dinge abziehen durften  :D

Mit dem Peugeot haben sie mich bisher nur einmal angehalten, aber da lief auch alles glatt. Wollten die ABE fuer die Scheibenfolie sehen, und ob auch die Nr. auf der Folie ist, und das wars.

Beim TUEV gabs bisher auch keine Probleme. Mit dem 40er Fahrwerk ist es ja aber auch in Sachen Felgen nicht so kritisch.
Bei deinem Lenkrad wirst wohl kein Glueck haben. Wo nen Airbag drin ist, muss auch wieder einer rein. Da haben sie sich wirklich sehr pingelig.
Aber nen Tip fuer nen Lenkrad kann ich dir auch leider nicht geben, da ich nur bis min. 32runter darf, da ich keine Servo hab, aber die 4cm weniger bringen mir auch nicht soviel, dass ich es dann lieber gleich lasse.
Zumal ich bei schnellen Ausweichmanoevern froh bin mein "Buslenkrad" zu haben. Mit so nem kleinen Lenkrad haet ich bestimmt immer Angst  ???



Mathias

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3

Saturday, February 2nd 2002, 9:39pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Naja, da werde ich wohl oder übel auf das Formel K Lenkrad zurückgreifen, ist ja wenigstens ein 30er, und hat KEINEN Airbag, aber eine ABE, auch wenn man einen Airbag ab Werk hat.
Eigentlich wünsche ich mir ein Lenkrad für Computerspiele, hat nur so 22-25 cm......

MFG

Mathias

Darzl

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4

Saturday, February 2nd 2002, 10:04pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Na dann gehts doch.
Die Airbag Lenkis sind ja sonst meistens nicht bezahlbar.
Soweit ich es aber von Peugeot weiss, geht die Umruestung auf ein Nicht-Airbag Lenkrad nicht.
Aber man kann ja auch nicht alles wissen.



EPICENTER

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5

Sunday, February 3rd 2002, 12:40pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Hallo!

Also ich habe nur schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht! Aber ich muß auch zugeben, teilweise war ich auch selbst Schuld, doch teilweise war es von den Grünen total überzogen!
In letzter Zeit lasse ich es einfach ruhiger angehen, meide die bekannten Plätze mit meinem Golf und wenn ich im Fühling wieder meinen Porsche auspacke, dann mach ich es wie letztes Jahr ...tauche auf, fahr ein oder zwei Rennen und verschwinde dann wieder bis zum nächsten Tag ..oder parke das Auto auf irgendeinen Parkplatz und fahr dann mit nem Freund weiter! So habe ich es letztes Jahr geschafft, relativ wenig Streß mit den Grünen zu haben!
Zum Tüv oder Dekra ...
...also die Dekra hat bei uns keine Rechte mehr! Früher durfte die Dekra genauso Einzelabnahmen machen wie der Tüv, gab dann einige Zwischenfälle und so darf die Dekra nur noch normalen Tüv und "normale" Dinge checken! Glaube in anderen Bundesländern ist das noch anders ..oda?! Wie schauts bei Euch aus?! Dürfen die Leute von der Dekra noch Einzelabnahmen machen?!
Zum Airbaglenkrad kann ich leider nichts sagen! ..den Fall hatte ich noch nie! ...meine Autos sind immer zu alt! ;) Aber darf man denn nicht einfach den Airbag deaktivieren und dann ein normales Lenkrad einbauen?! Ich mein, wenn ich ein Baby am Beifahrersitz habe, dann darf ich ja den Airbag auch für längere Zeit deaktivieren und ab dem Zeitpunkt sind ja meine Beifahrer auch ungeschützt! Man würde meinen, es müßte jeder selbst entscheiden, ob er dieses "Sicherheitsrisiko" eingehen möchte!

Gruß MARTIN
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Mathias

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Sunday, February 3rd 2002, 3:16pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Also Dekra darf nur in den neuen Bundesländern §21 machen, im Westen nur §19.x, deshablb wurde ja im Teilegutachten wohl auch für diesen Fall §21 verlangt, damit die Kohle beim TÜV bleibt, denn ob die Felgen in diesem Fall nach §21 oder §19.3 eintragen werden war in Sachen Aufwand egal, nur dass sich der TÜV den §21 extra nach Zeit bezahlen lässt.

Bei Airbag geht es darum, dass der Airbag ein Teil in der Betriebserlaubnis ist. Und der abgechaltete Beifahrerairbag ist halt auch in der ABE des Fahrzeuges abgedeckt, aber nicht der wegfall des Fahrerairbags. Rein rechtlich geht es sogar, das Airbaglenkrad gegen ein Momo etc. auszutauschen, aber dann muss die gesamte ABE für das Fahrzeug neu gemacht werden.

MFG

Mathias

Darzl

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Sunday, February 3rd 2002, 10:59pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Also bei uns (Sachsen-Anhalt) werden Einzelabnahmen von der Dekra gemacht. Meine Felgen wurden aber auch nach Einzelabnahmen abgenommen (Hat dann mal eben 156DM gekostet), aber welcher Paragraph das jetzt war, weiss ich net mehr.

Wegen meines Einarmwischers und offenen Luffi, muss ich direkt zur Dekra. Das macht der TUEV bei uns net.



Mathias

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Wednesday, February 6th 2002, 2:29pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Nochmal wegen Kennzeichenhöhe:
Es geht doch  legal, auch unter 200 mm Abstand zum Boden.
Man muss es einfach eintragen lassen.

MFG

Mathias

Hitower

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Wednesday, February 6th 2002, 2:48pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Hi
Soweit ich weiß ist es seit mitte letztem Jahr verboten ein Airbaglenkrad auszutragen.
Kumpel(auch G3) hat es 2 Tage vor der Frist noch austragen lassen!
Egal mit welchem Lenkrad hauptsache raus!

Ich darf auch nur bis 32cm runter, aber will ich garnicht. Selbst mit meinem 38er Ruder ist es schwer zu rangieren!

Bei meinem Alten hatte ich 1 1/2 Jahre ein H&R Fahrwerk drin, was die Bullen diverse Mal nicht gemerkt haben(McDrive :D)!
Erst zum Tüv habe ich es eintragen lassen,
das Lenkrad ging auch immer durch! War halt auch Seriennah



Ich trauer dem Jetta immer noch nach. Kein Rost, aber Motor Platt! Und der Toledo war geschenkt :D

Gruß
Daniel



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Mathias

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Wednesday, February 6th 2002, 4:03pm

Rund ums Thema Betriebserlaubnis

Es wird ja auch nicht ausgetragen bei dem Formel K Lenkrad.

MFG

Mathias