ich denke mal eintragung dürfte kein problem sein und wenn es einmal dran ist, dann ist es dran! selbst wenn die ausnahmegenehmigung abläuft wird es so sein, wie bei den "kuhfängern" an jeeps/vans.
Das Problem ...welches ich sehe ist eben, dass die Ausnahmegenehmigung für den großen VW erstellt worden ist und nicht für ein anderes Fahrzeug! Aber ich mein, es würde mal auf einen Versuch ankommen!
Wenns wirklich nur nen 100ter ausmachen würde ..so wär mir es den Spass wert!
Gruß Martin