Ist ein Scherz ..oda?!
Hab heute Vormitag schnell a paar Infos zu dem Thema auf meine Streetracer-Seite geladen!
So schnell kann man es brauchen!
Auszug aus Street-Racer
Das H-Kennzeichen
Auch das H-Kennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Tragweite einer normalen Zulassung zum Strassenverkehr.
Um ein Fahrzeug mit einer H-Zulassung zuzulassen, muß man beim TÜV (alte Bundesländer) oder der Dekra (neue Bundesländer) eine Abnahme nach §21 durchführen, bei welcher der gute Originalzustand des Fahrzeugs bewertet wird. Ist diese Prüfung erfolgreich, so wird das Fahrzeug umgeschlüsselt und kann ein H-Kennzeichen erhalten.
Grundsätzlich können dieses Kennzeichen sämtliche Fahrzeuge erhalten die MINDESTENS 30 Jahre alt sind und in gutem originalen Zustand sind. Das heißt, das ein Fahrzeug mindestens die Zustandsnote 3 erreichen muss. Umbauten des Fahrzeugs sind nur insoweit gestattet, als das sie zeitgenössisch sind oder das der Umbau vor mehr als 20 Jahren stattfand. Ausnahmen stellen hierbei Behindertengerechte Umbauten, die Nachrüstung eines Katalysators, der Umbau der Bordelektrik von 6V auf 12V, sowie Umbauten die der allgemeinen Sicherheit dienen.
Der Anforderungskatalog des TÜV Süd
Weiterhin gibt es an jeder TÜV-Stelle kostenlos eine Informationsbroschüre zum Thema.
Der Steuersatz für LKW und PKW beträgt mit einem H-Kennzeichen pauschal rund 191,73 Euro pro Jahr und für ein Motorrad pauschal 46,03 Euro im Jahr.
Derzeit wird ANGEDACHT eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zuzulassen. Diese Kombination ist DERZEIT noch nicht möglich.
..mehr dazu ..hier:
Go Oldtimer Zulassung
Gruß Martin