Servus nochmal,
und danke für die vielen qualitativ hochwertigen Antworten.
Mein Meinung nach, ist die Sache mit dem Standlicht durch diese Aussage des TÜVs
außer Kraft gesetzt:
Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.
Dann ist die Sach-/Rechtslage ja klar geregelt und man darf solche Modifikationen eben nicht einbauen. Fertig aus.
Wundert mich nur warum das bei den so genannten "Angel Lights" fürs Auto erlaubt ist. Na ja, wie dem auch sei, auf solche Modifikationen kann ich getrost verzichten.
Mein Leitspruch: Hauptsache es fährt...
@343434:
Der Junge ist selbst schuld, nur war mir zunächst nicht ganz klar aus welchen Gründen
die Beleuchtung beanstandet wurde. Da braucht er sich jetzt nicht mehr aufregen,
das hat er sich ja auch selbst eingbrockt (und eingebaut...)
Gruß Mark