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Mark

Unregistered

1

Tuesday, July 26th 2005, 11:25pm

Roller - Beleuchtung - Rechtliches

Hallo.

Mein Kumpel hat gesten derbste Probleme mit den Grünen bekommen.

Er hat an seinem Roller überall LEDs und Nenon-Leuchten abgebracht, die er
mit einem Schalter an/abschalten kann.
un sagt die Polizei, dass das die Betriebserlaubniss außer Kraft setzen würde.

Ein anderer Kumpel, hat das aber bei seinem Auto gemacht, und der TÜV hat nur
gefragt wo der Schalter ist.

Jetzt ist halt die Frage: Ist das Legal oder nicht?

Er soll 3 Punkte bekommen;

Danke für qualifizierte Antworten.

Gruß Mark

Fabian

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2

Wednesday, July 27th 2005, 12:07am

Ist eine bauliche Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen und die ist abnahmepflichtig. Der TÜV wird sowas aber natürlich nicht eintragen oder sonstwas, also illegal.

Wenn der TÜV bei irgendwem vom Hörensagen her mal sowas hat durchgehen lassen glaube ich das erstmal nicht. Erlaubt ist das bei Autos auch nicht. Viele Prüfer sind da aber nicht so knickrig.

Bei Pickelgesichtern mit umgebastelten Mopeds verstehen die Grünen aber keinen Spaß, und das meist auch zu Recht.

Also soll er die 3 Punkte schlucken und fertig.

Gruß

Fabian
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3

Wednesday, July 27th 2005, 1:02am

Also ich hab letztens so einen rollenden Affen auf seiner fahrenden Diskokugel überholt und fand das nicht wirklich lustig. Und wenn ich ihn dank seiner Blenderei umgemäht hätte, hätte ich vermutlich auch noch die Schuld bekommen. Von wegen "Rücksichtnahme gegenüber minderjährigen und unerfahrenen Verkehrsteilnehmern und besondere Vorsicht, Blabla...". Wenn Kiddies beteiligt sind zieht man eigentlich immer den Kürzeren.


Viele Grüße,
Olli
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Verbaut in einem Golf 4

Mark

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4

Wednesday, July 27th 2005, 10:25am

Servus nochmal,

also erstmal danke für die Antworten.

Er hat ja an der eigentlichen Beleuchtungseinrichtung keine Hand angelegt,
sondern an diversen anderen Stellen Neonröhren und im Unterboden einige
LEDs angebracht.

Als er erwischt wurde, hatte er die Dinger aber nicht an. Die macht er nur an,
wenn der Roller steht und nicht während er fährt.

Von daher irritiert das ja niemanden.

Ist das dennoch illegal? Leuchtet mir nicht wirklich ein, obwohl ich sowas
zugegebenermaßen auch für schwachsinnig halte.

Nadenn.

Gruß Mark

Fabian

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5

Wednesday, July 27th 2005, 10:29am

Ist trotzdem illegal. Schon die Montage einer Einrichtung, die Licht nach aussen abstrahlt ist nicht zulässig, sofern sie nicht von einem TÜVler abgenommen wurde. Das macht der aber in der Regel nicht!

Gruß

Fabian
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6

Wednesday, July 27th 2005, 10:40am

@Mark

Schau Dir mal den Beitrag im Elektrotechnikforum an:

E-Zertifikat nach ECE 72/245

Da hast dann sogar die Gesetzestexte drin stehen! ;)

StVZO §49a Abs.1

Quoted

an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.


Gruß Martin
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7

Wednesday, July 27th 2005, 10:42am

Wie geil wäre das denn, wenn man mit "reinen Standleuchten" davon käme. "Nein, die Lampen waren nicht an, da müssen sie sich versehen haben. Haben sie ein Video davon? Nein? Ok, alles klar, auf Wiedersehen!".


Viele Grüße,
Olli
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8

Wednesday, July 27th 2005, 1:23pm

Quoted

Wie geil wäre das denn, wenn man mit "reinen Standleuchten" davon käme. "Nein, die Lampen waren nicht an, da müssen sie sich versehen haben. Haben sie ein Video davon? Nein? Ok, alles klar, auf Wiedersehen!".


Deshalb sind die Jungs im Normalfall auch immer zu zweit unterwegs! ;)

..aber zu den Standleuchten!
Da gibt es LED Standleuchten, welche man zwischen "normaler" Beleuchtung und Beleuchtung mit Farbe umstellen kann! ;) ..einfach über den normalen Lichtschalter! ;)

Da könnte dann Dein Argument funktionieren! ;)

Martin
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9

Wednesday, July 27th 2005, 1:37pm

Und wie das funktioniert... :verdaechtig: :D
Cakedrummer has attached the following image:
  • Polizei.jpg
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Wednesday, July 27th 2005, 1:45pm

..wennst sowas in unserer Gegend machst ..dann findest Dein Auto ne halbe Stunde später auf nem Abschlepper! ;)

..also VORSICHTIG sein, wenn ihr beim Treffen ins Zielgebiet kommt!

Martin
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11

Wednesday, July 27th 2005, 1:51pm

Mensch 3 Punkte.... :D

Er kann froh sein das die das Moped nicht stillgelegt haben.
Bevor man sowas anbaut kann man sich ja einfach informieren und sich dann nicht
aufregen. 8o

Martin
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Mark

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12

Wednesday, July 27th 2005, 3:01pm

Servus nochmal,

und danke für die vielen qualitativ hochwertigen Antworten.

Mein Meinung nach, ist die Sache mit dem Standlicht durch diese Aussage des TÜVs
außer Kraft gesetzt:

Quoted


Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.


Dann ist die Sach-/Rechtslage ja klar geregelt und man darf solche Modifikationen eben nicht einbauen. Fertig aus.

Wundert mich nur warum das bei den so genannten "Angel Lights" fürs Auto erlaubt ist. Na ja, wie dem auch sei, auf solche Modifikationen kann ich getrost verzichten.

Mein Leitspruch: Hauptsache es fährt...

@343434:
Der Junge ist selbst schuld, nur war mir zunächst nicht ganz klar aus welchen Gründen
die Beleuchtung beanstandet wurde. Da braucht er sich jetzt nicht mehr aufregen,
das hat er sich ja auch selbst eingbrockt (und eingebaut...)

Gruß Mark

343434

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13

Wednesday, July 27th 2005, 3:38pm

Sag ich doch!

Klärt mich ma jemand auf was Angel lights sind?

Grüße

Martin
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