STVZO §19
STVZO §20
STVZO §21
§19: Normale Abnahme durch einen TÜV Prüfer anhand des Teilegutachtens. Je na INhalt des Gutachtens Eintragung in Papiere nötig. (Meist wird der Anbau abgenommen ==> Federn, Felgen, sind die Auflagen eingehalten, Bördeln, Achsvermessung usw...)
§20: ABE, nur mitführen reicht
§21 TÜV Sonderabnahme - Vollgutachten, wird nach Aufwand berechnet....